Rechtsprechung
| RG, 23.12.1935 - 3 D 785/35 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1935,175) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 70, 45
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 28.06.1976 - 3 StR 94/76
Annahme einer Täuschung im Sinne des Betrugstatbestands bei Lieferung …
Eine solche Aufklärungspflicht nimmt die Rechtsprechung im Rahmen zivilrechtlicher Verträge nur dann an, wenn sie im Hinblick auf besondere Umstände aus dem Wesen des Vertrags folgt, etwa weil er auf lange Dauer angelegt ist und ein besonderes Vertrauensverhältnis begründet, wenn er ein Element der Beratung durch den fachkundigen Händler enthält, wie beim Handel mit Gebrauchtwagen (vgl. OLG Nürnberg MDR 1964, 693) oder im Bankgeschäft (RGSt 70, 45). - BGH, 11.01.1952 - 2 StR 219/51
Rechtsmittel
Nicht zu beanstanden ist die Annähme der Strafkammer, dass bei einem derartigen, auch auf gegenseitigem Vertrauen begründeten, seit längerer Zeit bestehenden Vertragsverhältnis der Angeklagte nach Treu und Glauben die Rechtspflicht hatte, die Bank über die Grundlage seines Geschäftes aufzuklären (RGSt 70, 45). - BGH, 11.02.1955 - 1 StR 540/54
Rechtsmittel
Das Schweigen steht aber beim Betrug wie bei jeder Unterlassungstat dem Handeln nur dann gleich, wenn eine besondere Rechtspflicht zum Handeln (also hier zum Offenbaren) besteht (RGSt 70, 45; 151, 154 f; BGHSt 2, 325, 326) [BGH 24.04.1952 - 4 StR 854/51]. - BGH, 22.12.1970 - 1 StR 397/70
Fristüberschreitung hinsichtlich einer Urteilsverkündung - Vertragliche Bindung …
Denn eine Offenbarungspflicht besteht auch bei Anbahnung besonderer, auf gegenseitigem Vertrauen beruhender Verbindungen, bei denen Treu und Glauben und die Verkehrssitte die Offenbarung der für die Entschließung des anderen Teils wichtigen Umstände gebieten (vgl. RGSt 70, 45; 151, 155; BGH, Urteile vom 19. Juni 1953 - 2 StR 492/52 -, vom 10. Dezember 1953 - 3 StR 737/52 -, vom 3. Juni 1958 - 5 StR 158/58 - und vom 15. Juni 1966 - 4 StR 162/66 - bei Dallinger MDR 1966, 727). - BGH, 04.12.1973 - 1 StR 328/73
Strafbarkeit wegen Betruges - Voraussetzungen für einen Verbrauch der Strafklage …
Unter diesen Umständen könnte in der bloßen Tatsache des Kaufabschlusses auf Kreditbasis allenfalls dann eine Täuschungshandlung im Sinne der Unterdrückung wahrer Tatsachen gefunden werden, wenn der Angeklagte verpflichtet gewesen wäre, seinen Vertragspartnern von vornherein die angespannte Lage des Geschäfts - unabhängig von der ohnehin zu erwartenden Kreditauskunft - zu offenbaren (vgl. RGSt 69, 283; 70, 45;… BGH GA 1965, 208).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.