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Rechtsprechung
   RG, 13.01.1936 - 3 D 931/35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1936,316
RG, 13.01.1936 - 3 D 931/35 (https://dejure.org/1936,316)
RG, Entscheidung vom 13.01.1936 - 3 D 931/35 (https://dejure.org/1936,316)
RG, Entscheidung vom 13. Januar 1936 - 3 D 931/35 (https://dejure.org/1936,316)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 70, 51
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92

    Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung

    Andererseits ergab sich aus der oben dargestellten Vorsatzdefinition, daß weder der Entschluß, künftig gleichartigen, in ihrer besonderen (konkreten) Ausgestaltung nicht vorgestellte, insbesondere nach Ort, Zeit und Art noch ungewisse Einzeltaten zu begehen, ausreichte (vgl. RGSt 51, 305, 312; 66, 236, 238 f.; RGSt 72, 211) noch der Entschluß genügte, ein bestimmtes Verhältnis von längerer Dauer bei sich bietender Gelegenheit zur Begehung gleichartiger Straftaten zu benutzen (vgl. RGSt 70, 51).
  • BGH, 02.05.1961 - 1 StR 139/61
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  • BGH, 29.08.1952 - 4 StR 963/51
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  • BGH, 20.02.1963 - 2 StR 22/63

    Rechtsmittel

    Der allgemeine, im voraus gefaßte Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, genügt nicht (RGSt 70, 51; 72, 211; BGHSt 1, 313).
  • BGH, 13.10.1959 - 1 StR 412/59

    Rechtsmittel

    Die Feststellungen können nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes die Annahme eines einheitlichen, von vorneherein alle begangenen Straftaten als Teilstücke eines Ganzen umfassenden Gesamtvorsatzes nicht rechtfertigen (vgl. RGSt 51, 305, 308; 66, 236, 239; 70, 51, 52; 72, 211, 213; 75, 207, 209; BGHSt 1, 313, 315 [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51]; 2, 163, 167 [BGH 29.02.1952 - 1 StR 631/51]; NJW 1953, 1112).
  • BGH, 29.09.1953 - 5 StR 233/53
    Ob er aber von vornherein den für einen Fortsetzungszusammenhang erforderlichen Gesamtvorsatz (vgl BGHSt 2, 167; RGSt 51, 308; 66, 47; 70, 51) hatte, läßt sich nach dem Inhalt des Urteils weder bejahen noch verneinen.
  • BGH, 26.06.1951 - 2 StR 224/51

    Rechtsmittel

    Danach hat der Angeklagte nur den allgemeinen Entschluss gefasst, jede sich bietende Gelegenheit zu betrügerischem Handeln auszunutzen, jedoch nicht einen auf stossweise Verwirklichung eines bestimmten Gesamterfolges gerichteten einheitlichen Vorsatz, Schon aus diesem Grunde ist Fortsetzungszusammenhang nicht gegeben (RGSt 66, 236; 70, 51; 72, 211).
  • BGH, 12.06.1959 - 4 StR 520/58

    Rechtsmittel

    Hierzu genügt nicht der allgemeine Entschluß, eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, deren Amtsführung nach Ort, Zeit und Art noch ungewiß ist (RGSt 66, 236, 239; 70, 51, 52; 72, 211, 213, 214; RG DJ 1939, 521; BGHSt 1, 313, 315) [BGH 21.09.1951 - 2 StR 415/51].
  • BGH, 03.06.1953 - 5 StR 983/52

    Rechtsmittel

    Daher genügt nicht der allgemein gefaßte Plan, ein bestimmtes Verhältnis von längerer Dauer bei sich bietender Gelegenheit zu benutzen, um gleichartige Straftaten zu begehen (vgl. RGSt 70, 51 [52]).
  • BGH, 18.09.1952 - 4 StR 1021/51

    Rechtsmittel

    Es steht indessen in der Rechtsprechung fest, dass der allgemeine unbestimmte Entschluss, bei künftig sich etwa bietender Gelegenheit gleichartige Straftaten zu begehen, die für die Annahme einer fortgesetzten Handlung erforderliche Einheitlichkeit des Vorsatzes nicht zu begründen vermag (vgl RGSt 70, 51; 72, 211).
  • BGH, 22.05.1951 - 2 StR 166/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 09.02.1951 - 3 StR 50/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.01.1959 - 4 StR 459/58

    Rechtsmittel

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