Rechtsprechung
| RG, 22.07.1937 - 2 D 213/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 293
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 17.04.1970 - I ZR 124/68
Rechtliche Bewertung der Einnahmen aus Zimmervermietung an Prostituierte - …
Damit soll den Dirnen, um zu verhindern, daß sie auf die Straße, in die Familie oder in nicht überwachbare Schlupfwinkel getrieben werden, gerade ermöglicht werden, eine Unterkunft zu haben und in dieser ihr Gewerbe auszuüben (RGSt 62, 341, 342, 349; 64, 110, 280; 71, 293; BGHSt 9, 71, 75) [BGH 22.12.1955 - 1 StR 381/55] . - BGH, 22.12.1955 - 1 StR 381/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.03.1957 - 1 StR 529/56 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 23.10.1968 - 2 StR 473/68
Wohnungsgewährung an Personen über 18 Jahren - Getrennte Aburteilung in nur …
Diese Vorschrift findet nicht nur bei Dirnen Anwendung, erfaßt vielmehr jede Wohnungsgewährung an Personen über 18 Jahren (vgl. RGSt 71, 293). - BGH, 28.02.1952 - 4 StR 816/51
Unzucht durch Gewährung einer Wohnung bei Überlassen eines mit einer Leichtwand …
Das Gewähren der Wohnung setzt nicht voraus, dass die Frau, die in dem Raum der Unzucht nachgeht - eine Dirne braucht sie nicht zu sein RGSt 71, 293 - einen Mietvertrag mit dem Inhaber abschliesst. - BGH, 29.05.1951 - 1 StR 216/51
Rechtsmittel
Selbst wenn sich die der L. zugewiesene Unterkunft in der Kammer nur als Schlafstelle bezeichnen liesse, so würde sie noch eine Wohnung darstellen (RGSt 71, 293).
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