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Rechtsprechung
   RG, 22.07.1937 - 2 D 213/37   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1937,359
RG, 22.07.1937 - 2 D 213/37 (https://dejure.org/1937,359)
RG, Entscheidung vom 22.07.1937 - 2 D 213/37 (https://dejure.org/1937,359)
RG, Entscheidung vom 22. Juli 1937 - 2 D 213/37 (https://dejure.org/1937,359)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 293
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 23.10.1968 - 2 StR 473/68

    Wohnungsgewährung an Personen über 18 Jahren - Getrennte Aburteilung in nur …

    Diese Vorschrift findet nicht nur bei Dirnen Anwendung, erfaßt vielmehr jede Wohnungsgewährung an Personen über 18 Jahren (vgl. RGSt 71, 293).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 816/51

    Unzucht durch Gewährung einer Wohnung bei Überlassen eines mit einer Leichtwand …

    Das Gewähren der Wohnung setzt nicht voraus, dass die Frau, die in dem Raum der Unzucht nachgeht - eine Dirne braucht sie nicht zu sein RGSt 71, 293 - einen Mietvertrag mit dem Inhaber abschliesst.
  • BGH, 29.05.1951 - 1 StR 216/51

    Rechtsmittel

    Selbst wenn sich die der L. zugewiesene Unterkunft in der Kammer nur als Schlafstelle bezeichnen liesse, so würde sie noch eine Wohnung darstellen (RGSt 71, 293).
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