Rechtsprechung
| RG, 11.10.1937 - 3 D 425/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 71, 350
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 08.11.1956 - 4 StR 359/56
Paul Werner Hoppe
Diese auch vom Reichsgericht bis zuletzt vertretene Auffassung (RGSt 71, 350, 353, 364; 74, 21, 84; 77, 118)hat im Schrifttum und in der Rechtsprechung - namentlich seit 1945 - wachsenden Widerstand gefunden. - BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51
Zulässigkeit der Verwertung der Aussage eines geisteskranken oder …
Sie hat es nicht mehr für erforderlich gehalten, dass der Täter das Tier in beischlafsähnlicher Weise berührt, sondern es für ausreichend angesehen, dass der Geschlechtsteil des Tieres mit dem Körper des Täters, sei es auch dessen Hand, in Berührung kommt unter der Voraussetzung, dass der Täter auf diese Weise seine geschlechtliche Befriedigung herbeiführen will (RGSt 71, 350; 73, 88).Da der Bericht vor der Entscheidung des Reichsgerichts vom 11. Oktober 1937 (RGSt 71, 350) verfasst ist, ist damit nur die frühere Rechtsprechung gemeint (siehe auch Schäfer JW 1937 S 1352).
- BGH, 02.11.1951 - 4 StR 443/51
Rechtsmittel
Ist er jedoch davon ausgegangen, das Einverständnis eines seinem ganzen Wesen nach durchaus unentwickelten Mädchens schliesse eine Beleidigung aus, so stünde dieser Irrtum seiner Bestrafung wegen Beleidigung nicht entgegen (RGSt 71, 350).
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