Rechtsprechung
| RG, 21.04.1938 - GSSt. 2/37 - 3 D 871/36 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 164
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 11.08.1993 - 3 StR 361/92
Gesamtvorsatz bei fortgesetzter Handlung
Die Auffassung zum sogenannten häuslichen Beziehungsgeflecht weist vielmehr Parallelen zur Rechtsfigur der "Sammelstraftat" auf, wie sie bis zu dem Plenarbeschluß in RGSt 72, 164 in der höchstrichterlichen Rechtsprechung neben der fortgesetzten Handlung als eigene Form der rechtlichen Tateinheit Geltung hatte (…vgl. Vogler in LK, 10. Aufl. vor § 52 Rdn. 26 f.;… Stree in Schönke/Schröder, 24. Aufl. Vormerkung §§ 52 ff. Rdn. 93 ff.).Das Reichsgericht hat seine Rechtsprechung zur Sammelstraftat mit dem bereits erwähnten Plenarbeschluß aufgegeben, weil dieser Begriff von Rechtsprechung und Wissenschaft in der Annahme entwickelt wurde, "damit den Bedürfnissen des Lebens entgegenzukommen" (RGSt 72, 164, 166), die materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Folgen eines solchen Begriffs jedoch die vermeintlichen Vorteile für die Strafrechtspflege nicht aufwiegen könnten.
- BGH, 20.02.1951 - 3 StR 64/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.03.1979 - 2 StR 86/79
Gewerbsmäßiges unerlaubtes Waffenhandeln durch einen Ankauf mehrerer Pistolen …
Dieses hat sie aber seit der Entscheidung RGSt 72, 164 aufgegeben und in jeder derartigen Einzelhandlung eine selbständige Straftat gesehen.
- BGH, 13.02.1957 - 2 StR 463/56
Rechtsmittel
Daß die beiden Taten in sich selbst fortgesetzte Handlungen sind und der Angeklagte jeweils gewerbsmäßig gehandelt hat, schließt dies nicht aus (RGSt 72, 164; BGHSt 1, 41 [BGH 20.02.1951 - 3 StR 64/50]). - BGH, 27.11.1951 - 1 StR 633/51
Rechtsmittel
An dieser späteren Auslegung des § 20 a Abs. 2, die das Reichsgericht ursprünglich selbst abgelehnt hatte (RGSt 68, 297; 72, 164, 169; 75, 381),kann aber nicht festgehalten werden, wie der Bundesgerichtshof in dem zum Abdruck bestimmten Urteil 2 StR 415/51 vom 21. September 1951 ausgesprochen hat. - BGH, 05.06.1951 - 2 StR 177/51
Rechtsmittel
Im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist das Landgericht bei der rechtlichen Beurteilung zutreffend davon ausgegangen, dass die Kuppelei im Sinne des § 180 StGB keine Sammelstraftat ist, die als eine Handlungseinheit aufzufassen wäre (RGSt 72, 164). - BGH, 16.08.1951 - 3 StR 466/51
Hehlerei durch die Beteiligung an Veräusserungsgeschäften von im Ostsektor …
Dass auch durch die Gewerbsmässigkeit mehrerer gleichartiger Straftaten regelmässig keine Einheit im Rechtssinne hergestellt werden kann (sog. Sammelstraftat), hat der Bundesgerichtshof im Anschluss an die von Reichsgericht zuletzt vertretene Ansicht (RGSt 72, 164) bereits entschieden (BGHSt 1, 41).
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