Rechtsprechung
| RG, 19.10.1937 - 1 D 702/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 19
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 17.12.1953 - 4 StR 483/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 18.11.1960 - 4 StR 131/60
Untreue im Fall buchmäßig nicht erfassten Verkaufs von Brennstoffen - …
Eine so weitgehende Vergünstigung wäre gegenüber einem Rechtsbrecher, der durch eigenes Verschulden in eine Zwangslage geraten ist, aus der er sich nur durch eine neue erhebliche Verletzung der Rechtsordnung befreien zu können glaubt, selbst nach den Grundsätzen der Güter- und Pflichtenabwägung schon aus rechtsstaatlichen Erwägungen nicht zu verantworten (vgl. RGSt 72, 19). - BGH, 18.07.1952 - 1 StR 105/52
Rechtsmittel
Zwar führt eine pflichtwidrige Unterlassung zur Bestrafung nur dann, wenn dem Unterlassenden ein Handeln zumutbar war (RGSt 58, 17, 226; 72, 19; 77, 125). - BGH, 22.01.1957 - 1 StR 394/56
Rechtsmittel
Die Ansicht des Verteidigers, es sei dem Angeklagten nicht zuzumuten gewesen, die Wahrheit zu bekennen, widerspricht der Rechtsprechung, insbesondere der Entscheidung RGSt 72, 19, 23, auf die er selbst hinweist. - BGH, 02.07.1953 - 4 StR 202/53
Rechtsmittel
Voraussetzung für eine solche Verfehlung ist zunächst, dass dem Täter eine Rechtspflicht zur Hinderung des unzüchtigen Treibens obliegt; eine solche besteht im Verhältnis der Eheleute zueinander (RGSt 48, 196; 72, 19),aber auch mit Rücksicht auf die Fürsorgepflicht gegenüber minderjährigen Kindern, wenn das unzüchtige Verhalten eines Elternteils in der ehelichen Wohnung sie in ihrer sittlichen Entwicklung gefährdet (vgl BGHSt 3, 256 f).
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