Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 03.06.1938 - 4 D 113/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,474
RG, 03.06.1938 - 4 D 113/38 (https://dejure.org/1938,474)
RG, Entscheidung vom 03.06.1938 - 4 D 113/38 (https://dejure.org/1938,474)
RG, Entscheidung vom 03. Juni 1938 - 4 D 113/38 (https://dejure.org/1938,474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1938,474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 72, 240
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 16.01.1980 - I R 7/77

    Kapitalgesellschaft - Beherrschender Gesellschafter - Verfügungsberechtigter - …

    a) Verfügungsberechtigter i. S. dieser Vorschrift ist jeder, der tatsächlich über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und als solcher auftritt (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 11. Juli 1958 III 267/57 U, BFHE 67, 245, BStBl III 1958, 367), besonders, wenn er auch nach außen hin so handelt (vgl. Entscheidung des RG in Strafsachen vom 3. Juni 1938 4 D 113/38, RGSt 72, 240, RStBl 1938, 1006, im Anschluß an die ständige Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH -).
  • BGH, 26.05.1956 - 2 StR 322/55

    Beantragung der Durchführung des selbstständigen Verfahrens durch das …

    Als solcher ist auch der verdeckte Stellvertreter und darüber hinaus jeder anzusehen, den der Auftraggeber tatsächlich dazu bestellt, Handlungen im Rechtssinne für ihn vorzunehmen, und ihn dadurch in die Lage versetzt, über Vermögensstücke des Auftraggebers tatsächlich oder rechtlich zu verfügen (RGSt 72, 240, 245).
  • BFH, 11.07.1958 - III 267/57 U

    Verpflichtung einer Bank zur Begleichung von Lastenausgleichsabgaben bei …

    Verfügungsberechtigter im Sinne des § 108 AO ist jeder, der im wirtschaftlichen Sinne über Mittel, die einem anderen gehören, verfügen kann und als solcher auftritt (Entscheidung des Reichsgerichts 4 D 113/38 vom 3. Juni 1938, Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Bd. 72 S. 240); wenn das Finanzgericht diese Verfügungsberechtigung der Bgin.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht