Rechtsprechung
| RG, 18.02.1938 - 1 D 916/37 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 72, 86
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53
Rechtsmittel
Ob seine Begründung durchweg rechtlich zutrifft, ob nicht insbesondere anstatt des § 395 RAbgO der § 59 StGB anzuwenden gewesen wäre (vgl. RGSt 64, 25; 72, 86), kann dahingestellt bleiben, weil die Verneinung des inneren Tatbestands jedenfalls im Ergebnis durch die Ausführungen des Landgerichts getragen wird. - BGH, 13.11.1953 - 5 StR 342/53
Steuerhinterziehung - Vorsatz - Kenntnis des Steueranspruchs - Verkürzung
Denn das Reichsgericht hat in ständiger Rechtsprechung hervorgehoben, daß der Anwendungsbereich des § 59 StGB im Steuerstrafrecht durch die Bestimmung des § 395 RAbgO (§ 358 RAbgO) nicht eingeengt wird (vgl u.a. RGSt 61, 238), es hat weiterhin stets entschieden, daß - soweit es sich um "offene Strafgesetze" (Blankettgesetze) handelt - ein Irrtum über das Bestehen oder den Umfang der steuerrechtlichen Grundvorschrift als "außerstrafrechtlicher Irrtum" gemäß § 59 StGB zu behandeln ist (vgl u.a. RGSt 72, 86). - BGH, 27.01.1953 - 1 StR 525/52
Rechtsmittel
Deshalb sind die Merkmale, die den Steueranspruch begründen, im Sinne des § 59 Abs. 1 StGB Umstände, die zum gesetzlichen Tatbestand gehören (RGSt 72, 86).
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