Rechtsprechung
| RG, 15.06.1939 - 2 D 24/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 232
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.06.1952 - 1 StR 668/51
Anforderungen an die Einzahlung des Vermögens in eine GmbH - Erkundigungspflicht …
Als Einzahlung gelten nur Zahlungen in bar sowie solche Leistungen, die barem Gelde völlig gleichwertig sind, die sich also jeden Augenblick mit zweifelloser Sicherheit in bares Geld umsetzen lassen und über die die Gesellschaft jederzeit frei verfügen kann (RGSt 36, 185; 65, 178; 73, 232).Zwar hat der Angeklagte "wissentlich" gehandelt, weil er die Tatumstände kannte, die seine Versicherung unrichtig machten (vgl RGSt 73, 232, 235).
- BGH, 13.05.1954 - 3 StR 352/53
Rechtsmittel
Zwar bedeutet der Begriff der "Einzahlung" nicht notwendig, daß eine Bar zahlung geleistet sein muß; es muß aber etwas geleistet sein, das sich jeden Augenblick mit voller Sicherheit in Bargeld umwandeln läßt, etwa ein Bankguthaben oder leicht abzusetzende Waren (RGSt 73, 232).
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