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Rechtsprechung
   RG, 17.08.1939 - 2 D 426/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,397
RG, 17.08.1939 - 2 D 426/39 (https://dejure.org/1939,397)
RG, Entscheidung vom 17.08.1939 - 2 D 426/39 (https://dejure.org/1939,397)
RG, Entscheidung vom 17. August 1939 - 2 D 426/39 (https://dejure.org/1939,397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 294
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 08.07.1960 - 4 StR 213/60
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  • BGH, 24.02.1953 - 1 StR 597/52

    Nylonstrümpfe aus dem Saarland - § 346 StGB aF (§§ 258a, 258 Abs. 5 StGB nF), …

    Zur Mitwirkung bei Strafverfahren war der Angeklagte gerade als Leiter des Polizeiamtes berufen; denn die in § 163 StPO, § 427 RAbgO bestimmten Pflichten treffen insbesondere die Polizeibehörde als solche und deshalb vorab ihren Leiter, nicht etwa nur die diesem unterstellten Polizeibeamten, Davon ist die Rechtsprechung stets ausgegangen (RGSt 73, 294, 297; 76, 394; vgl. BGH 5 StR 124/52 vom 29. Mai 1952).
  • BGH, 30.07.1963 - 1 StR 136/63

    Rechtmäßigkeit der Vereidigung eines Zeugen - Bedeutung des Wortes "wissentlich" …

    Das Wort "wissentlich" bedeutet in § 346 StGB, daß der Täter mit bestimmtem Vorsatz handeln muß (RG HRR 1937 Nr. 1482; RGSt 73, 294, 297).
  • BGH, 01.12.1959 - 1 StR 552/59

    Rechtsmittel

    Zum Tatbestand des § 346 StGB genügt ein blosses "Mitwirken", also die amtliche Beteiligung des Beamten an der Durchführung des Strafverfahrens oder der Strafvollstreckung in irgendeiner Form (RGSt 73, 294, 298).
  • BGH, 28.01.1958 - 5 StR 464/57

    Rechtsmittel

    Entgegen der Auffassung der Revision spielt der Beweggrund der Angeklagten, aus dem heraus sie Peters begünstigt haben, keine Rolle (vgl. RGSt 73, 294, 297).
  • BGH, 29.05.1952 - 5 StR 124/52

    Rechtsmittel

    Das Reichsgericht hat nach § 346 StGB selbst Hilfspersonen bestraft wie den Registrator eines Amtsgerichts, der keinerlei selbständige Entscheidungsbefugnis hat; es hat eine Mitwirkung beim Strafverfahren darin gesehen, daß dieser Hilfsbeamte die Akten auf Verfügung des Richters an das Revisionsgericht abzusenden hatte, und hat in der Unterlassung eine Begünstigung im Amte erblickt (RGSt 73, 294 = DR 1940, 1982 13 ).
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