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Rechtsprechung
   RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1938,422
RG, 15.12.1938 - 3 D 550/38 (https://dejure.org/1938,422)
RG, Entscheidung vom 15.12.1938 - 3 D 550/38 (https://dejure.org/1938,422)
RG, Entscheidung vom 15. Dezember 1938 - 3 D 550/38 (https://dejure.org/1938,422)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 31
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 26.07.1983 - 5 StR 310/83

    Verlesung eines polizeilichen Vernehmungsprotokolls bei Auskunftsverweigerung des …

    Auf den Umstand, daß der Tatrichter gegen Halil A... weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat, kann die Revision nicht gestützt werden (RGSt 57, 29; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211).
  • BGH, 05.06.1956 - 5 StR 116/56

    Rechtsmittel

    Im übrigen gewährt, wie auch die Revision selbst nicht verkennt, eine Unterlassung von Maßnahmen aus § 70 StPO nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts dem Angeklagten keinen Anspruch, auf dessen Nichtberücksichtigung allein er die Revision stützen könnte (vgl. RG HRR 1935 Nr. 706, RGSt 57, 29; 59, 248[250]; 73, 31 [33]).
  • BGH, 15.12.1955 - 1 StR 516/55

    Rechtsmittel

    Die Drohung hat sich vielmehr bei ihm als wirkungslos erwiesen; er blieb bei der schon vorher erstatteten Aussage, daß er die Namen der Täter nicht kenne (vgl RGSt 73, 31, 34).
  • BGH, 10.04.1984 - 5 StR 165/84

    Ausschluss einer Aufklärungspflicht durch den Tatrichter

    Ergänzend bemerkt der Senat, daß die Revision grundsätzlich nicht darauf gestützt werden kann, daß der Tatrichter gegen einen Zeugen weder Ordnungsmittel noch Beugehaft angeordnet hat (RGSt 57, 29 ff; 73, 31, 34; BGH NJW 1966, 211; Beschluß vom 26. Juli 1983 - 5 StR 310/83).
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