Rechtsprechung
| RG, 30.11.1939 - 5 D 735/39 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 389
Wird zitiert von ... (3)
- LG Kiel, 02.06.2003 - VIII Ks 2/03
Notwendigkeit einer Garantenstellung für die Erfüllung des Tatbestands der …
Auch in späteren Entscheidungen hat es Garantenstellungen einer Großmutter gegenüber ihrem Enkelkind (RGSt 72, 373, 374) und sogar einer Schwägerin gegenüber ihrem Schwager (RGSt 73, 389, 391) angenommen.Im Urteil vom 30.11.1939 (RGSt 73, 389 ff.) schließlich war ein weiblicher Haushaltsvorstand betroffen, der es unterlassen hatte, für die ärztliche Versorgung schwerster Schmerzzustände ihres Schwagers zu sorgen, der geistig zurückgeblieben, wirtschaftlich mittellos und völlig fermdbestimmt war und auf dem dortigen Hof gegen die Erbringung von geringfügigen Hilfeleistungen mitversorgt wurde.
- BGH, 07.09.1983 - 2 StR 239/83
Garantenstellung durch Übernahme einer Schutzpflicht - Erkennbarkeit der …
Vielmehr wurde als maßgebender Umstand entweder ein Verwandtschaftsverhältnis oder Verlöbnis (RG DStR 1936, 178; BGHSt 2, 150; 19, 167; BGH JR 1955, 104; BGH NJW 1960, 1821) oder die Übernahme einer Schutzfunktion - in den entschiedenen Fällen als Haushaltsvorstand oder Wohnungsinhaber - gegenüber einem Hilfsbedürftigen (RGSt 69, 321; 73, 389, 391; 74, 309; BGHSt 3, 20; 27, 10; vgl. zur letzten Entscheidung BGHSt 30, 391 [BGH 24.02.1982 - 3 StR 34/82] mit Rechtsprechungs- und Schrifttumsnachweisen) angesehen. - BGH, 10.07.1951 - 1 StR 265/51
Rechtsmittel
Böswillig handelt, wer seine Fürsorgepflicht, obwohl er sie kennt, aus einem verwerflichen Beweggrunde vernachlässigt, z.B. aus Eigennutz oder Gewissenlosigkeit (RGSt 72, 118; 73, 389).
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