Rechtsprechung
| RG, 23.12.1938 - 4 D 780/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 48
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 12.05.1955 - 3 StR 38/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 16.02.1954 - 1 StR 292/53
Rechtsmittel
Nach Wegfall dieses Verteidigers und dessen Nachfolgers hätte er den in § 140 Abs. 3 StPO vorgesehenen Antrag alsbald stellen müssen (RGSt 67, 3; 73, 48; BGHSt 3, 78, 80 f) [BGH 26.06.1952 - 5 StR 534/52]. - BGH, 11.12.1952 - 4 StR 397/52
Rechtsmittel
Die Verteidigung kann alsdann nicht mehr "notwendig" werden; denn der Zweck der Fristbestimmung des § 140 Abs. 3 StPO besteht nach seiner Entstehungsgeschichte darin, die Frage der Pflichtverteidigung regelmässig vor dem Beginn der Hauptverhandlung endgültig zu klären und einer missbräuchlichen Ausübung des Antragsrechts zu begegnen (RGSt 42, 95; 70, 264; 73, 48; HRR 1934, 996). - BGH, 21.03.1952 - 2 StR 114/52
Rechtsmittel
Der Verzicht ist in diesem Falle möglich gewesen, da das Gesetz die Verteidigung nur bei einem Antrag des Angeklagten für notwendig erklärt, also sie von seiner freien Willensentschliessung abhängig macht (RGSt 42, 95; 73, 48). - BGH, 09.02.1962 - 4 StR 504/61
Rechtsmittel
Nach dem Wegfall dieses Wahlverteidigers konnte der Angeklagte beim vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 140 Abs. 1 Nr. 5 StPO die Beiordnung eines Pflichtverteidigers verlangen (RGSt 67, 3; 73, 48; BGHSt 7, 381 [BGH 12.05.1955 - 3 StR 38/55]; NJW 1956, 1766 u. v.a.).
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