Rechtsprechung
| RG, 09.01.1939 - 2 D 268/38 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 73, 78
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 22.09.1953 - 2 StR 160/53
Rechtsmittel
Vorausgesetzt wird nur, dass er ihn sonstwie in Mitleidenschaft zieht (vgl. die Übersicht über die Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 73, 78 ff).Die Befürchtung, die Entscheidung des Reichsgerichts RGSt 73, 78 führe zu einer zu weiten Ausdehnung der Strafbestimmungen der §§ 175, 175 a StGB teilt der Senat nicht.
- BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 13.11.1953 - 2 StR 456/53 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.10.1954 - 1 StR 60/54
Rechtsmittel
Andererseits hielt es das Reichsgericht für die Verwirklichung der Tatbestandsmerkmale aber doch für erforderlich, dass der Täter den Körper des anderen sonstwie in Mitleidenschaft zieht (vgl. die Übersicht über die Rechtsprechung des Reichsgerichts in RGSt 73, 78). - BGH, 12.04.1951 - 4 StR 131/50
Rechtsmittel
Auch das Reichsgericht hat nach der Neufassung des § 175 durch Art. 6 des Gesetzes vom 28. Juni 1935 zunächst noch entschieden, der fremde Körper müsse durch Berührung irgendwie in Mitleidenschaft gezogen sein (vgl. die Übersicht über die neuere Rechtsprechung in RGSt 73, 78). - BGH, 27.07.1965 - 1 StR 280/65
Rechtsmittel
Im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 73, 78, 80) hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß zur Vornahme einer unzüchtigen Handlung mit einem Kind nicht dessen körperliche Berührung erforderlich ist. - BGH, 17.04.1959 - 4 StR 92/59
Rechtsmittel
Daß der Körper eines anderen durch Treiben von Unzucht auch dann in Mitleidenschaft gezogen werden kann, wenn hierbei eine körperliche Berührung nicht stattgefunden hat und auch gar nicht beabsichtigt gewesen ist, haben das Reichsgericht und der Bundesgerichtshof wiederholt ausgesprochen (vgl. RGSt 73, 78 ff; BGHSt 4, 324 [BGH 22.09.1953 - 2 StR 160/53]; BGHSt 5, 88). - BGH, 08.10.1969 - 3 StR 114/69
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Wie die Strafkammer zutreffend erkannt hat, liegt ein Mißbrauch zur Unzucht im Sinne des § 174 Nr. 1 StGB schon dann vor, wenn der Minderjährige veranlaßt wird, sich zu entblößen und sich unzüchtigen Blicken preiszugeben (RGSt 73, 78 (80);… RG GA 48, 113; RG HRR 1938 Nr. 258; BGHSt 7, 48 (51) [BGH 19.10.1954 - 1 StR 60/54] und BGH 4 StR 866/53 vom 8. April 1954 S. 5). - BGH, 18.11.1954 - 3 StR 35/54
Rechtsmittel
Später hat es die Rechtsprechung für die §§ 175, 175 a StGB als ausreichend erachtet, dass der Täter den entblössten Körper oder einen entblössten Körperteil der verletzten Person betrachtete, die ihn auf seine Einwirkung hin seinen unzüchtigen Blicken preisgab (vgl. dazu RGSt 73, 78 mit Rechtsprechungsnachweisen). - BGH, 01.04.1953 - 3 StR 484/52
Prüfung der Glaubwürdigkeit der Kinderaussagen durch einen Sachverständigen - …
Denn schon dadurch konnte er dessen Körper als Mittel der Erregung oder Befriedigung seiner Wollust benutzen (RGSt 73, 78 [80]; JW 1930, 1593 Nr. 14). - BGH, 07.08.1963 - 2 StR 223/63
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
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