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Rechtsprechung
   RG, 14.12.1939 - 2 D 345/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,355
RG, 14.12.1939 - 2 D 345/39 (https://dejure.org/1939,355)
RG, Entscheidung vom 14.12.1939 - 2 D 345/39 (https://dejure.org/1939,355)
RG, Entscheidung vom 14. Dezember 1939 - 2 D 345/39 (https://dejure.org/1939,355)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 1
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Wenn der Angeklagten gleichwohl der Besitz der Sachen anvertraut blieb, so folgt hieraus im Zusammenhang mit den übrigen Vertragsbestimmungen ihre Pflicht, im Rahmen des Vertrages Vermögensinteressen des Vertragspartners wahrzunehmen (vgl. RGSt 74, 1).
  • BGH, 25.07.1995 - GSSt 1/95

    Strafbarkeit eines Funktionärs der DDR, der veranlasste, dass Gelder aus …

    Insofern wird einerseits betont, daß der Geschäftsführer oder ein sonstiger Angestellter eines Unternehmens grundsätzlich keine Unterschlagung begehe, wenn er über fremde Sachen, die er für das Unternehmen im Gewahrsam habe, in dessen Interesse verfüge, es sei denn, das wäre in erheblichem Maße oder ausschließlich sein eigenes Interesse (BGHSt 4, 236, 239; RGSt 62, 15, 17; 74, 1, 2); dabei wird nicht ausdrücklich mitgeteilt, ob es sich um eigene wirtschaftliche Interessen handeln muß oder ob in den Fällen des Handelns für ein Unternehmen, eine juristische Person oder sonstige Vereinigung - anders als in anderen Fällen der Drittzueignung - auch die Verfolgung eigener ideeller Interessen ausreicht (…so wohl BGH GA 1959, 373).
  • BGH, 26.10.1954 - 2 StR 197/54

    Rechtsmittel

    Schon für die Sicherungsübereignung ist anerkannt, daß sie eine solche Pflicht nur dann begründet, wenn hierfür besondere Umstände vorliegen (RG HRR 1941 Nr. 372; RGSt 74, 1; BGHSt 5, 61): Um so mehr muß dieses für das unregelmässige Pfand oder ähnliche Verträge gelten.
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