Rechtsprechung
| RG, 01.03.1940 - 1 D 60/40 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1940,415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 105
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 18.06.1953 - 4 StR 115/53
Rechtsmittel
Nach dieser ist Beamter im Sinne des Strafgesetzbuches und damit auch der sog. Beamtendelikte nicht nur derjenige, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstgewaltverhältnis zum Staate steht - also der Beamte im staatsrechtlichen Sinne -, sondern auch jeder, der im Rahmen eines Dienstvertrages oder eines sonstigen privatrechtlichen Verhältnisses durch ausdrücklichen oder stillschweigenden öffentlich-rechtlichen Akt einer zuständigen Stelle zu Dienstverrichtungen berufen ist, die aus der Staatsgewalt abgeleitet sind und staatlichen Zwecken dienen (RGSt 51, 166; 60, 139, 141; 62, 24, 26; 67, 299, 300; 74, 105, 106; BGHSt 2, 119, 120; BGH 4 StR 102/50 vom 9. März 1951; 1 StR 89/51 vom 13. November 1951 in NJW 1952, 191). - BGH, 02.07.1954 - 2 StR 154/54
Rechtsmittel
Die Vermögensverwaltung gehört zum Staatszweck (RGSt 74, 105). - BGH, 26.06.1952 - 4 StR 9/52
Rechtsmittel
Es würde dazu genügen, wenn er sich dessen bewusst gewesen wäre, dass er als Angestellter der Stadtverwaltung öffentliche Felder zu verwalten hatte (RGSt 74, 105). - BGH, 12.04.1951 - 3 StR 176/51
Voraussetzungen des strafschärfenden Tatbestandsmerkmals des Beamten in amtlicher …
- BGH, 01.12.1955 - 3 StR 301/55
Rechtsmittel
Es muß festgestellt werden, welche staatliche Stelle die Anstellung vorgenommen hat und daß sie in der vorgeschriebenen Weise geschehen ist (RGSt 74, 105; BGH in LM Nr. 1 zu § 359 StGB).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.