Rechtsprechung
| RG, 16.04.1940 - 1 D 194/40 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 177
Wird zitiert von ... (10)
- BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72
Bundeszentralregistergesetz
Gericht und Staatsanwalt konnten indessen nicht nur aus besonderen Gründen anordnen, daß der Verurteilte gleichwohl über getilgte Strafen Auskunft zu geben habe; es blieb ihnen auch - jedenfalls nach dem Wortlaut des Gesetzes - unbenommen, getilgte Strafen und Taten, von denen sie Kenntnis erlangt hatten, ohne zeitliche Begrenzung in ein neues Strafverfahren einzuführen, zum Gegenstand der Verhandlung zu machen und bei der Urteilsfindung mitzuberücksichtigen (RGSt 74, 177; BGHSt 6, 243 [245]; 7, 58 [60];… BGH, MDR 1955, S. 501;… a.A.: Hartung, Das Strafregister, 2. Aufl. [1963], § 4 StrTilgG Anm. 9 b) cc); Kohlhaas, NJW 1953, S. 851 f.; Eberhard Schmidt, Lehrkommentar zur StPO, Teil II, § 243 Erl. - BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Rechtsmittel
Das Gesetz macht Tatsachen nicht ungeschehen, es kann nur deren Rechtsfolgen besonders regeln, wie dies z.B. in beschränktem Umfang in den §§ 4, 5 StraftilgungsG geschehen ist (RGSt 60, 288; 69, 11; 74, 177). - BGH, 24.04.1961 - AnwZ (B) 2/61
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rechtliche Bedeutung der §§ 207 und 218 …
Denn die Tatsache, daß sich der Antragsteller damals verfehlt hat, ist durch die Löschung der Disziplinarstrafe nicht aus der Welt geschafft worden (vgl. BGH MDR - bei Dallinger - 1952, 18; MDR 1955, 501; RGSt 60, 285, 288; 74, 177).
- BGH, 28.10.1954 - 4 StR 321/54
Rechtsmittel
Die Verwertbarkeit der Tatsache der Vorbestrafung wird nicht einmal durch eine Tilgung im Strafregister ausgeschlossen (RGSt 74, 177; aM Hartung Festschr f Mezger, 503 ff.). - BDH, 06.12.1962 - I D 42/62
Rechtsmittel
Abgesehen davon, daß nach der Rechtsprechung in Strafsachen selbst getilgte Vorstrafen von den Gerichten verwertet werden dürfen, wenn sie zu deren Kenntnis gelangen (vgl. RGSt 60, 288; 74, 177; BGH in MDR 1952, 18; 1955, 501 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; NJW 1955, 998), haben die diesen Vorstrafen zugrunde liegenden Verhaltensweisen des Beschuldigten ihren Niederschlag in den Beurteilungen gefunden und zu Maßnahmen der Verwaltung geführt, wie z.B. zu der Unterbringung in einer Entwöhnungsanstalt und zu den mehrfachen psychiatrischen Untersuchungen, so daß sie bei der Beurteilung der Gesamtpersönlichkeit nicht außer Betracht bleiben können. - BDH, 05.12.1961 - I D 72/61
Rechtsmittel
Eine solche Tilgungsvorschrift steht aber nicht der Verwertung solcher tilgungsfähiger oder getilgter Vorstrafen entgegen, die zur Kenntnis des erkennenden Gerichts gelangen (…vgl. KMR StPO 4. Aufl. § 267 Anm. 9 B f; RGSt 60, 288; 74, 177; BGH in MDR 1952 S. 18; 1955, 501 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]; NJW 1955, 998; Bundesverwaltungsgericht in JR 1961, 392). - BGH, 26.04.1966 - 5 StR 113/66
Rechtsfolgen bei Zweifeln des Gerichts - Voraussetzungen für fortgesetztes …
Der dahingehenden, zum Teil von der Revision selbst angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts (vgl. weiterhin RGSt 74, 177) hat sich der Bundesgerichtshof schon mehrfach angeschlossen (BGH NJW 1955, 998 21 ; bei Dallinger MDR 1952, 18 zu § 267 Abs. 3 StPO). - BGH, 10.11.1961 - 4 StR 401/61
Rechtsmittel
Es ist rechtlich auch nicht zu beanstanden, daß das Landgericht diese im Strafregister bereits getilgte Strafe "zwar nicht als Vorstrafe strafschärfend, wohl aber zur Charakterisierung des Angeklagten" herangezogen hat (vgl. RGSt 60, 285, 288; 69, 11; 74, 177; BGH 1 StR 466/51 vom 6. November 1951, angeführt bei Dallinger in MDR 1952, 18 zu § 267 Abs. 3 StPO). - BGH, 17.05.1960 - 5 StR 145/60
Feststellung krankhafter Störungen der Geistestätigkeit oder eine Geistesschwäche …
Das gilt nach ständiger Rechtsprechung insbesondere für die Strafzumessung (RGSt 60, 285, 288; 74, 177; BGH 1 StR 466/51 vom 6. November 1951, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1952, 18 zu § 267 Abs. 3 StPO; BGH LM StTilgG Nr. 3). - BGH, 06.05.1952 - 2 StR 33/50
Rechtsmittel
Es wäre dem Schwurgericht auch nicht verwehrt gewesen, diese Vorstrafen als Beweisanzeichen für die Schuld des Angeklagten oder bei der Strafzumessung als Straferhöhungsgrund zu verwerten (RGSt 74, 177; 60, 288).
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