Rechtsprechung
| RG, 29.10.1940 - 4 D 422/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 74, 326
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 12.11.1953 - 4 StR 150/53
Preisüberschreitungen als eine Wirtschaftsstraftat im Wege des …
Diese wären der Staatskasse übrigens auch dann aufzuerlegen, wenn es bei der Anordnung der Mehrerlösabführung bliebe; denn die Antragsgegner sind im selbständigen Verfahren auf Abführung des Mehrerlöses nicht "Angeklagte" im Sinne des § 465 StPO (vgl RGSt 74, 326, 334 für die Einziehungsbeteiligten). - BGH, 16.06.1955 - 2 StR 805/51
Rechtsmittel
Dieses Gesetz kann daher als Rechtsgrundlage für die Ersatzeinziehung, die eine Geldstrafe im weiteren Sinne ist (vgl RGSt 74, 326; 72, 33),nicht herangezogen werden (§ 2 a StGB). - BGH, 03.04.1952 - 3 StR 14/50
Rechtsmittel
Diese Vorschrift greift aber in dem selbständigen Einziehungsverfahren nicht Platz, da der Beschwerdeführer nicht "angeklagt" ist (vgl. RGSt 22, 351; 74, 326). - BGH, 07.10.1954 - 4 StR 294/54
Rechtsmittel
Verfahren wegen der Anordnung der Mehrerlösabführung kann eine Kostenentscheidung gegen den Angeklagten nicht mehr ergehen (vgl RGSt 74, 326, 334; BGHSt 5, 95, 100) [BGH 12.11.1953 - 4 StR 150/53].
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