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Rechtsprechung
   RG, 02.02.1940 - 4 D 734/39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1940,425
RG, 02.02.1940 - 4 D 734/39 (https://dejure.org/1940,425)
RG, Entscheidung vom 02.02.1940 - 4 D 734/39 (https://dejure.org/1940,425)
RG, Entscheidung vom 02. Februar 1940 - 4 D 734/39 (https://dejure.org/1940,425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 74, 77
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BGH, 24.03.1965 - 2 StR 74/65

    Annahme eines Mißbrauchs zur Unzucht - Beziehung zwischen dem eigenen unzüchtigen …

    Die weiter erwähnten Entscheidungen RGSt 74, 77 sowie BGHSt 2, 40 und 9, 111 betreffen nur die Frage, welche Voraussetzungen in der Person des Jugendlichen gegeben sein müssen, damit der Tatbestand des § 175 a Nr. 3 StGB verwirklicht ist.
  • BGH, 13.03.1956 - 2 StR 13/56
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  • BGH, 14.06.1955 - 1 StR 450/54
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  • BGH, 07.07.1953 - 1 StR 795/52

    Rechtsmittel

    Der Beschwerdeführer würde sich insoweit nur dann des vollendeten Verbrechens gegen § 175 a Nr. 3 StGB schuldig gemacht haben, wenn seine Einwirkungen auf S. Erfolg gehabt hätten, wenn also Seck unter dem Einfluss der Handlungen des Beschwerdeführers zur Erregung oder Befriedigung der eigenen Sinnenlust oder der des Täters (vgl. u.a. RGSt 74, 77 und BGHSt 2, 40) freiwillig die ihm angesonnenen Unzüchtigkeiten bei dem Angeklagten vorgenommen oder dessen Berührungen bei sich geduldet hätte.
  • BGH, 07.01.1964 - 1 StR 521/63

    Verurteilung wegen Unzucht - Annahme eines Gesamtvorsatzes

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofes gehört zur vollendeten Verführung im Sinne des § 175 a Nr. 3 StGB, daß der Täter den inneren Widerstand des zur Unzucht noch nicht bereiten Minderjährigen durch Einwirken auf dessen Willen überwindet und ihn zur Unzucht geneigt macht und dabei seine geschlechtliche Unerfahrenheit oder geringere Widerstandskraft ausnutzt; dabei nacht es keinen Unterschied, ob der Minderjährige die ihm vom Täter angesonnene Handlung vornimmt oder dessen Tun ihm gegenüber duldet, um die eigene Sinneslust oder die des Erwachsenen zu erregen oder zu befriedigen (RGSt 74, 77; BGHSt 2, 40; 9, 111, 113; BGH IM Nr. 7 zu § 175 a Nr. 3 StGB; Urteil des Bundesgerichtshofes vom 20. Januar 1959 - 1 StR 649/58).
  • BGH, 20.01.1959 - 1 StR 649/58

    Rechtsmittel

    Voraussetzung ist ferner, daß der Jugendliche seinerseits - wenn auch nicht notwendig mit strafrechtlicher Schuld - den äußeren und inneren Tatbestand des § 175 StGB verwirklicht, d.h. die ihm vom Täter angesonnenen Handlungen vornimmt oder dessen Tun ihm gegenüber duldet, um die eigene oder fremde Sinnenlust zu erregen oder zu befriedigen (vgl. u.a. RGSt 74, 77; BGHSt 2, 40; 9, 111, 112) [BGH 13.03.1956 - 2 StR 13/56].
  • BGH, 08.09.1955 - 4 StR 296/55

    Rechtsmittel

    Dieses lässt ferner jedes Eingehen darauf vermissen, ob die Minderjährigen in einer ihrem Lebensalter entsprechenden Weise geschlechtliche Empfindungen bei sich oder dem Angeklagten bewusst hervorriefen oder in den Fällen des Versuchs erwecken sollten, ob sie also ihrerseits - wenn auch nicht notwendig mit strafrechtlicher Schuld - den äusseren und inneren Tatbestand des § 175 StGB verwirklichten oder verwirklichen, sollten (BGHSt 2, 40; BGH 1 StR 693/54 vom 12. Juli 1955; RGSt 74, 77).
  • BGH, 07.09.1951 - 1 StR 344/51

    Rechtsmittel

    Das Revisionsgericht kann aber die rechtliche Würdigung des Tatrichters insoweit ergänzen; denn der festgestellte Sachverhalt ergibt alle Merkmale eines Verbrechens nach § 175 a Nr. 3. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift setzt freilich voraus, dass der verführte Jugendliche "selbst den Tatbestand des § 175 nach seiner äusseren und inneren Tatseite erfüllt" (RGSt 74, 77; BGH vom 26. Juli 1951 - 2 StR 358/51 -).
  • BGH, 12.07.1956 - 3 StR 208/56

    Rechtsmittel

    Ohne eine innere Anteilnahme des Jugendlichen an der Unzuchtshandlung kann nicht davon gesprochen werden, daß er vom Täter verführt worden ist, mit diesem Unzucht zu treiben oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen zu lassen (RGSt 74, 77; RG HRR 1937 Nr. 487; BGH NJW 1956, 958 Nr. 14 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 09.02.1954 - 1 StR 637/53

    Rechtsmittel

    Eine Verurteilung aus § 175 a Nr. 3 StGB setzt voraus, daß der Verführte seinerseits - wenn auch nicht notwendig mit strafrechtlicher Schuld handelnd - den Tatbestand des § 175 StGB nach der äusseren und inneren Tatseite verwirklicht (u.a. RGSt 74, 77; BGHSt 2, 40).
  • BGH, 12.01.1954 - 1 StR 590/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 10.01.1952 - 3 StR 902/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 187/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.11.1951 - 4 StR 549/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.09.1951 - 3 StR 620/51

    Rechtsmittel

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