Rechtsprechung
| RG, 19.11.1940 - 4 D 560/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 11
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 21.10.1981 - 2 StR 294/81
Ablehnung des Beweisantrags auf Vernehmung eines Zeugen (untaugliches …
Ob das ausreicht, um den Zeugen als völlig ungeeignetes Beweismittel zu bezeichnen, und seine Vernehmung als "leere Förmlichkeit" anzusehen, erscheint zweifelhaft (…vgl. Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 23. Aufl. § 244 Rdn. 238 bis 240; BGH, Beschluß vom 31. Juli 1980 - 4 StR 401/80; BGH, Urteil vom 15. November 1977 - 5 StR 519/77; BGH NJW 1952, 191; RGSt 75, 11, 14). - BGH, 25.06.1954 - 2 StR 315/53
Rechtsmittel
Hierin liegt eine unzulässige Vorwegnahme, der Beweiswürdigung, RGSt 75, 11. - BGH, 25.10.1951 - 4 StR 509/51
Rechtsmittel
Diese Erwägungen stellen eine unzulässige Vorwegnahme der Beweiswürdigung dar, weil das Landgericht über den gegenseitigen Wert des erhobenen und des noch zu erhebenden Beweises im voraus entschieden hat, ohne bestimmte Umstände, welche die Glaubwürdigkeit der Zeugin von vornherein ausschliessen, festzustellen (RGSt 47, 100, 104; 51, 3; 54, 181; 56, 134; 75, 11, 14). - BGH, 18.03.1954 - 4 StR 585/53
Rechtsmittel
Hätte aber das Landgericht die Vernehmung des C. deshalb unterlassen, weil es ihn von vornherein als unglaubwürdig angesehen hat, so würde seine Verfahrensweise nicht der Prozeßordnung entsprochen haben (RGSt 75, 11). - BGH, 24.09.1954 - 2 StR 159/54
Rechtsmittel
Darin würde nach ständiger Rechtsprechung (RGSt 75, 11; 77, 200; BGH NJW 1952, 191) eine unzulässige Vorwegnahme des Beweisergebnisses liegen.
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