Rechtsprechung
| RG, 17.12.1940 - 1 D 323/40 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 75, 56
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51
Rechtsmittel
Sollte die kommende Verhandlung ergeben, dass das als Steuerordnungswidrigkeit gewürdigte Verhalten des Angeklagten als Teil des Verkürzungstatbestands strafbar ist, so könnte er nicht auch wegen Steuerordnungswidrigkeit verurteilt werden, weil § 413 Abs. 1 Nr. 1 RAbgO nur hilfsweise gilt (vgl. RGSt 75, 56). - LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82
Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle …
Entscheidend für die Verjährung war nämlich die Strafe für die Haupttat (vgl. RGSt. 75, 56; Schwarz-Dreher, StGB, 28.Aufl., § 67 Anm.2; Leipziger Kommentar, 9.Aufl., § 67 Rdn.20). - BGH, 07.12.1954 - 1 StR 317/53
Rechtsmittel
Jedoch scheidet § 413 RAbgO nicht schon dann aus, wenn überhaupt ein anderes Steuervergehen in Betracht kommt, sondern nur dann, wenn gerade die Zuwiderhandlung gegen das Steuergesetz den Tatbestand des anderen Steuervergehens erfüllt, die sonst nach § 413 RAbgO strafbar wäre (RGSt 61, 81, 87; 75, 56 f). - LG Köln, 19.12.1997 - B. 104/97
Erschiessung von 19 "Mischlingskindern" anschliessend an der Erschiessung der …
Denn entscheidend für die Frage der Verjährung war die Strafe der Haupttat (vgl. RGSt. 75, 56; Schwarz/Dreher, StGB 28.Auflage, § 67 Anm.2; Leipziger Kommentar, 9.Auflage, § 67 Rz.20). - LG Braunschweig, 23.06.1999 - 32 KLs 703 Js 19606/97 Denn entscheidend für die Frage der Verjährung war die Strafe der Haupttat (vgl. RGSt. 75, 56).
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