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Rechtsprechung
   RG, 19.12.1940 - 3 D 236/40   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1940,310
RG, 19.12.1940 - 3 D 236/40 (https://dejure.org/1940,310)
RG, Entscheidung vom 19.12.1940 - 3 D 236/40 (https://dejure.org/1940,310)
RG, Entscheidung vom 19. Dezember 1940 - 3 D 236/40 (https://dejure.org/1940,310)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 75, 75
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Es sei einem Angestellten nicht verboten, während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, welches er nach Beendigung des Anstellungsverhältnisses betreiben wolle (RGSt. 75, 75).

    In einem solchen Fall habe das Reichsgericht (RGSt. 75, 75) Untreue bejaht.

    Der Beschwerdeführer verkenne, daß der Prokurist in dem vom Reichsgericht entschiedenen Fall (RGSt. 75, 75) weit umfassendere Aufgaben gehabt habe, als sie den Beschuldigten Dr. H... und L... oblagen.

    Der Prokurist, mit dem sich die Entscheidung RGSt. 75, 75 befaßt, habe weit umfassendere Aufgaben gehabt, als sie den Beschuldigten Dr. H... und L... oblagen.

    Auch die Tatsachenbehauptungen zu 1. und 2. sind bezüglich des Beschuldigten L... mindestens teilweise neu, indem dieser mit dem Prokuristen in der Entscheidung des Reichsgerichts (RGSt. 75, 75) verglichen wird.

  • BGH, 19.11.1982 - I ZR 99/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung der Herstellung von …

    Allerdings verbietet es im allgemeinen, wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat, die Treuepflicht, die in einem Anstellungsverhältnis begründet ist, dem Angestellten nicht, schon während der Dauer des Vertragsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, das er nach Beendigung seines Dienstverhältnisses betreiben will (BGH GRUR 1955, 402, 405 - Anreißgerät - RGSt 75, 75, 80, 82, RG GRUR 1938, 906, 910).
  • BGH, 15.04.1980 - 1 StR 107/80

    Anstiftung durch einen polizeilichen agent provocateur - Überredung sich auf ein …

    In folgerichtiger Anwendung dieses Grundsatzes erscheint es zulässig, den Einzelakt einer fortgesetzten Handlung, der nicht nur äußerlich mit den anderen Einzelakten in keinem Zusammenhang steht, sondern auch auf einer Erweiterung des Gesamtvorsatzes, also auf einem neuen Tatentschluß beruht (vgl. BGHSt 23, 33, 35), zum Gegenstand einer lediglich den Schuldumfang (rgl. RGSt 75, 75, 85) und den Strafaussprach betreffenden neuen tatrichterlichen Verhandlung und Entscheidung zu machen.
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 40/53

    Rechtsmittel

    Die Treupflicht, die in einem Anstellungsverhältnis begründet ist, verbietet dem Angestellten nicht, schon während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, das er nach Beendigung seines Angestelltenverhältnisses betreiben will (RGSt 75, 75 [82 f]; RAG in Arbeitsrechtssammlung 35, 168 mit zustimmender Anmerkung von Hueck).
  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Die Treupflicht, die in einem Anstellungsverhältnis begründet ist, verbietet dem Angestellten nicht, schon während der Dauer des Anstellungsverhältnisses ein Wettbewerbsunternehmen vorzubereiten, das er nach Beendigung seines Anstellungsverhältnisses betreiben will (RGSt 75, 75 [82 f]; RAG in Arbeitsrechtssammlung 35, 168 Mit zustimmender Anm. von Hueck).
  • OLG Stuttgart, 02.04.1990 - 3 Ss 57/90

    Begriff des Geschäftsgeheimnisses ; Interesse an der Geheimhaltung ; Verwertung …

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  • BGH, 08.10.1985 - 1 StR 420/85

    Fortgesetzte Untreue durch Ankauf medizinischer Bestrahlungsgeräte für eine …

    Zum gesetzlichen Tatbestand der Untreue gehört ein pflichtwidriges Handeln; demgemäß muß sich der - zumindest bedingte - Vorsatz des Täters auf die Pflichtwidrigkeit erstrecken (RGSt 69, 203, 206/207; 75, 75, 85; RG JW 1936, 2101/2102; BGHSt 3, 23, 24;… Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdn. 86 a. E. sowie 103;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 266 Rdn. 49;… Dreher/Tröndle, StGB 42. Aufl. § 266 Rdn. 26; vgl. auch BGHSt 9, 358, 360).
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