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| RG, 21.05.1942 - 3 C 283/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 159
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 22.04.1952 - 1 StR 622/51
Ilse Koch
In RGSt 76, 159, dasselbe Nebengesetz betreffend, begründet das Reichsgericht seine Meinung nicht mehr mit dem Willen des Gesetzgebers, sondern dahin, die Verfolgungsverjährung beeinträchtige das sachliche "Bestrafungsrecht" des Staates nicht, sie sei nur ein Prozesshindernis (ebenso RGSt 77, 201, LK (Nagler) § 66 Anm. I 2 und II 1, 01shausen Anm. 3, Schönke § 66, Hartung, Steuerstrafrecht § 419 Anm. 1 b). - BGH, 15.11.1967 - 3 StR 26/66
Weiterleitung von Schriften rechtsradikalen und antisemitischen Inhalts - …
Das hat zur Folge, daß ein Verfahrenshindernis, das erst im Laufe eines Verfahrens geschaffen wird, ebenso zu berücksichtigen ist, wie wenn es von vornherein bestanden hätte (RGSt 76, 159, 161;… vgl. ferner Eb.Schmidt, Lehrk. I 2. Aufl. Rdnr. 201;… Schönke/Schröder, StGB 13. Aufl. Rdnr. 21 zu § 67 sowie Schäfer bei Löwe/Rosenberg 21. Aufl. Einl. Kap. 10 A 3). - BGH, 28.04.1952 - I VRG 6/52
Verfassungsmäßigkeit der Verordnung des Zentraljustizamts für die britische Zone …
Die Verjährung begründet nach der überwiegenden Auffassung der Rechtslehre (vgl etwa die Erläuterungsbücher von Olshausen und Schönke sowie den Leipziger Kommentar, alle zu § 66 StGB) und der neueren Rechtsprechung (RGSt 76, 159; BGH vom 20. Dezember 1951, 4 StR 9/50 = NJW 1952, 271) nur ein verfahrensrechtliches Hindernis, das der Verfolgung des schuldig gewordenen Täters entgegensteht.
- BGH, 27.08.1953 - 4 StR 832/52
Rechtsmittel
Aber die Verjährung hemmt den staatlichen Strafanspruch nur, tilgt ihn jedoch nicht (RGSt 76, 159, 160; BGHSt 2, 300, 305 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 622/51]; BGH 4 StR 9/50 vom 20. Dezember 1951). - BGH, 17.04.1952 - 4 StR 210/51
Rechtsmittel
Urteil zutreffend entgegen die Fortgeltung von §§ 1, 3 der Verordnung des Zentraljustizamts zur Beseitigung nationalsozialistischer Eingriffe in die Strafrechtspflege vom 23. Mai 1947 (VOBl BZ 65) bestehen nach der Rechtsprechung des Senats keine Bedenken, weil durch sie nicht die Strafbarkeit neu begründet, sondern nur ein der Durchsetzung des fortbestehenden Strafanspruchs entgegenstehendes Hindernis beseitigt wird (4 StR 9 /50 v 20. Dezember 1951 in Übereinstimmung mit RGSt 76, 159 u 327). - BGH, 30.06.1953 - 1 StR 769/52
Rechtsmittel
Der Fall liegt anders, als wenn vom Gesetzgeber ausdrücklich eine Verlängerung der Frist oder ein Ruhen der Verjährung angeordnet wird (RGSt 76, 159; vgl. BGHSt 2, 300, 305 ff). - BGH, 18.01.1955 - 2 StR 438/54
Rechtsmittel
Hierbei kann, soweit es sich um die Frage der Verjährung handelt, nur die gegenwärtige Rechtslage maßgebend sein; denn die Verfolgungsverjährung hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung und das Gericht muß das Verfahrensrecht anwenden, das zur Zeit der Aburteilung gilt (RGSt 76, 159; BGHSt 2, 305 [BGH 22.04.1952 - 1 StR 622/51]).
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