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Rechtsprechung
   RG, 18.05.1942 - 2 D 109/42   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1942,232
RG, 18.05.1942 - 2 D 109/42 (https://dejure.org/1942,232)
RG, Entscheidung vom 18.05.1942 - 2 D 109/42 (https://dejure.org/1942,232)
RG, Entscheidung vom 18. Mai 1942 - 2 D 109/42 (https://dejure.org/1942,232)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 76, 165
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 29.05.1951 - 2 StR 153/51

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts genügt es zum Vorsatz des § 176 Nr. 3 StGB, wenn der Täter die Sinneslust bei dem betroffenen Kinde wachrufen wollte, ohne sie in sich selbst zu fördern (RGSt 76, 165; Niethammer SJZ 1949, 286).
  • BGH, 19.08.1960 - 4 StR 307/60
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  • BGH, 18.05.1951 - 1 StR 156/51

    Rechtsmittel

    Während sich in der Rechtsprechung und in einem grossen Teil des Schrifttums die Auffassung durchgesetzt hat, dass im geflissentlichen Betrachten eines unzüchtigen Vorganges durch ein Kind eine unzüchtige Handlung des Kindes liegen kann, ist in der Rechtsprechung bisher nicht mit derselben Entschiedenheit bejaht worden, dass auch das geflissentliche Anhören unzüchtiger Reden durch das Kind unter Umständen als eine unzüchtige Handlung des Kindes angesehen werden könne, zu der eine Verleitung möglich sei (vgl. RG JW 1936, 1972 und RGSt 76, 165).
  • BGH, 12.05.1961 - 4 StR 94/61

    Abgrenzung des vollendeten Missbrauchs zur Unzucht vom versuchten Missbrauch zur …

    Das Reichsgericht ist in einem solchen Falle nur in "entsprechender Anwendung des § 174 StGB" (gemäß dem inzwischen aufgehobenen § 2 StGB in der Fassung des Gesetzes vom 28. Juni 1935) zur Verurteilung gelangt und hat die unmittelbare Anwendung des Tatbestandes ausdrücklich abgelehnt (RGSt 76, 165).
  • BGH, 25.11.1954 - 3 StR 523/54

    Rechtsmittel

    Dass das Verleiten eines Kindes zum aufmerksamen Anhören unzüchtiger Redensarten den Verbrechenstatbestand des § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der zweiten Begehungsform erfüllen kann, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs anerkannt (u.a. RG JW 1936, 1972, RGSt 76, 165, BGHSt 1, 169 [BGH 18.05.1951 - 1 StR 156/51] [172 ff], BGH 3 StR 173/51vom 28. Juni 1951, 2 StR 90/53 vom 24. Februar 1954).
  • BGH, 08.03.1955 - 1 StR 580/54

    Rechtsmittel

    Im Anschlags an die Entscheidung RGSt 76, 165, 166 hat der erkennende Senat geprüft, ob auch derjenige, der ein Kind dazu bestimmt, unzüchtigen Reden aufmerksam zuzuhören, den Tatbestand der Verleitung eines Kindes zur Verübung unzüchtiger Handlungen verwirklichen kann.
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