Rechtsprechung
| RG, 07.01.1943 - 2 D 466/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 323
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.09.1977 - 3 StR 220/77
Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Werbens für eine kriminelle Vereinigung in …
Sie stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum Unrechtsgehalt und zur Gefährlichkeit der Taten und unterschreiten somit den dem Tatrichter bei der Strafzumessung eingeräumten Spielraum (vgl. RGSt 76, 323, 325 und RG DR 1944, 329). - BGH, 21.05.1951 - 4 StR 212/51
Rechtsmittel
Das Urteil stellt zwar nicht klar, ob es § 20 a Abs. 1 oder Abs. 2 StGB für gegeben ansieht, was mit Rücksicht auf die rechtliche Natur des Abs. 2 als Hilfsvorschrift gegenüber Abs. 1 grundsätzlich erforderlich ist, da Abs. 2 entfällt, wenn die Voraussetzungen des Abs. 1 erfüllt sind (RGSt 68, 297; 76, 323; DR 1940, 682 Nr. 3, DJ - Recht - 1935, 3226; DJ 1942, 187). - BGH, 14.04.1953 - 1 StR 13/53
Rechtsmittel
Da das Landgericht rechtlich bedenkenfrei die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 StGB festgestellt hat, war die Strafe nach § 20 a Abs. 1 StGB zu verschärfen; die Hilfserwägung war nicht anzustellen (RGSt 76, 323; BGH Urteil 3 StR 716/51 vom 15. November 1951). - BGH, 15.11.1951 - 3 StR 716/51
Rechtsmittel
Die letztere Vorschrift gilt hilfsweise und ist nur dann anwendbar, wenn die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 1 nicht erfüllt sind (RGSt 76, 323).
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