Rechtsprechung
| RG, 26.03.1943 - 5 D 80/43 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1943,256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 391
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 30.06.1953 - 1 StR 215/53
Rechtsmittel
Der Urteilszusammenhang lässt aber auch zweifelsfrei die Annahme des Landgerichts erkennen, dass der Angeklagte die tatsächlichen Grundlagen gekannt hat, aus denen sich das Betreuungsverhältnis zwischen ihm und der Schulte im Sinne des § 174 Nr. 1 ergab (vgl. u.a. RGSt 67, 390 f; 71, 274, 278; 76, 391, 393). - BGH, 02.12.1952 - 1 StR 411/52
Rechtsmittel
Der Täter braucht hinsichtlich des zwischen ihm und dem Minderjährigen bestehenden Betreuungsverhältnisses nur die tatsächlichen Grundlagen zu kennen, auf die das Verhältnis sich stützt (RGSt 67, 390; 71, 274, 278; 76, 391, 393und das einen ebenfalls von dem Landgericht in Heilbronn in erster Instanz entschiedenen Fall betreffende Urteil des Senats1 StR 764/51 vom 11. März 1952), wobei der bedingte Vorsatz genügt. - BGH, 10.04.1951 - 1 StR 107/51
Annahme eines Aufsichtsverhältnisses und Betreuungsverhältnisses i.S.d. § 174 Nr. …
Erforderlich ist vielmehr, dass er gerade die Tatsachen gekannt hat, die das "Aufsichts-" und "Betreuungsverhältnis" gegenüber dem Mädchen begründet haben (vgl. u.a. RGSt 67, 390, 391; 71, 274, 278; 76, 391, 393). - BGH, 30.04.1953 - 3 StR 48/53
Rechtsmittel
Der Angeklagte musste nur die Tatsachen kennen, aus denen sich seine Erzieherpflichten ergaben (RGSt 76, 391). - BGH, 14.06.1951 - 3 StR 258/51
Rechtsmittel
Sie erfordert nur die Kenntnis des Angeklagten von den Tatsachen, aus denen sich seine Erzieherpflichten ergaben (vgl RGSt 76, 391).
dejure.org
Übersicht RG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.