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| RG, 12.07.1943 - 3 D 228/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 151
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 15.06.1954 - 1 StR 526/53
Rechtsmittel
Allerdings war dem Angeklagten der Teil der Strafe, den er auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Neuwied vom 20. Februar 1951 schon verbüßt hatte, nicht nach richterlichem Ermessen auf Grund des § 60 StGB auf die Gesamtstrafe anzurechnen, vielmehr war diese Anrechnung gesetzlich geboten (RGSt 46, 179, 183; 77, 151 f). - BGH, 25.01.1967 - 2 StR 424/66
Fehlerhafte Berechnung der Gesamtstrafe - Kompetenzfragen im Verhältnis zur …
Das Reichsgericht hat die Anrechnung im Urteil teils als "zulässig und jedenfalls auch zweckmäßig" bezeichnet (RG Rspr. 8, 3; RGSt 8, 62, 65;… RG GA 44, 255), teils sogar ohne Begründung als "selbstverständlich und geboten" erachtet (RGSt 46, 179, 183; 77, 151). - BGH, 02.06.1961 - 5 StR 136/61
Rechtsmittel
Es hat aber nicht ausdrücklich ausgesprochen, daß die Strafhaft, die der Angeklagte auf Grund des Urteils vom 4. November 1960 bereits verbüßt hat, und die in diesem Urteil angerechnete Untersuchungshaft auch auf die neue Gesamtstrafe anzurechnen sind (RGSt 8, 62, 65; 46, 179, 183; 77, 151, 153). - BGH, 14.03.1957 - 4 StR 41/57
Rechtsmittel
Nur eine rechtskräftige Einbeziehung hätte die Wirkung einer entsprechenden Teilverbüßung gehabt (RGSt 77, 151, 152/153).
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