Rechtsprechung
| RG, 20.04.1943 - 4 C 148/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 24
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 17.03.1953 - 1 StR 743/52
Rechtsmittel
Es hält aber unter Hinweis auf die spätere Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 77, 24 und 98) die Voraussetzungen des § 20 a Abs. 2 StGB für gegeben, weil auch drei Einzelhandlungen der fortgesetzten Verfehlungen als vorsätzliche Taten im Sinne dieser Vorschrift anzusehen seien. - BGH, 05.04.1955 - 1 StR 720/54
Rechtsmittel
Der Angeklagte ist durch die Annahme einer fortgesetzten Handlung aber auch nicht beschwert, im Gegenteil insofern günstiger gestellt, als die Verurteilung wegen fortgesetzter Handlung auch die neun Einzelfälle, in denen das Verfahren nach § 154 StPO vorläufig eingestellt worden ist, soweit ersichtlich, mit erledigt (vgl BGH 4 StR 700/52 vom 18. Dezember 1952, LM Nr. 5 zu § 264 StPO) und ausserdem die Möglichkeit, den Angeklagten allein auf Grund der hier zur Aburteilung stehenden Einzeltaten nach § 20 a Abs. 2 StGB als gefährlichen Gewohnheitsverbrecher zu verurteilen, entfällt; denn Einzelakte einer fortgesetzten Handlung sind keine vorsätzlichen Taten im Sinne des § 20 a Abs. 2 StGB (BGHSt 1, 313 im Anschluss an RGSt 68, 297, 298 entgegen RGSt 77, 24, 26-27, 98 ff).
- BGH, 27.11.1951 - 1 StR 633/51
Rechtsmittel
Es konnte sich dabei auf RGSt 77, 24; 77, 98beziehen, wo auch Einzeltaten einer fortgesetzten Handlung als "vorsätzliche Taten" im Sinne der Vorschrift angesehen worden sind. - BGH, 21.10.1952 - 2 StR 470/52
Rechtsmittel
Die Strafkammer hat die Angeklagte als gefährliche Gewohnheitsverbrecherin verurteilt und unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 77, 24) angenommen, dass schon die Einzelakte einer fortgesetzten Tat die äusseren Voraussetzungen des § 20 a Abs. 2 StGB erfüllen können. - BGH, 25.04.1952 - 2 StR 25/52
Rechtsmittel
Das Landgericht hält die erforderlichen 3 vorsätzlichen Taten unter Bezugnahme auf RGSt 77, 24 für gegeben; unter vorsätzlichen Taten" im Sinne des § 20 a Abs. 2 StGB seien auch Teilhandlungen einer fortgesetzten Tat zu verstehen.
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