Rechtsprechung
| RG, 14.01.1944 - 4 D 409/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 301
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 08.04.1960 - 4 StR 2/60
Opel Kapitän - § 323c StGB, "Unglückfall" / "Erforderlichkeit", maßgeblicher …
Denn die Linderung der Schmerzen stellt keine bloße, mit einer wirksamen Hilfe nur lose zusammenhängende Annehmlichkeit dar, die nicht ins Gewicht fiele (vgl. RGSt 77, 301). - BGH, 10.06.1952 - 2 StR 180/52 Die Strafkammer würde sodann zu prüfen haben, ob der Angeklagte ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten Hilfe leisten konnte und in welchem Umfange, weiter, ob der innere Tatbestand gegeben ist (RGSt 77, 301).
- BGH, 22.03.1966 - 1 StR 567/65
Vernachlässigung ärztlicher Pflichten als unterlassene Hilfeleistung - …
Auch die plötzliche, bedrohliche Entwicklung einer Krankheit gilt anerkanntermaßen als "Unglücksfall" im Sinne des § 330 c StGB (BGHSt 75, 68 ff und S. 160, 162 ff; RGSt 77, 301, 303). - BGH, 29.03.1968 - 2 StR 68/68
Bewusstsein der Erforderlichkeit von Hilfe als Voraussetzung einer Strafbarkeit …
Zu diesem gehört aber das Bewußtsein von der Erforderlichkeit der Hilfe (vgl. die bei Schwarz-Dreher, 29. Aufl. Anm. 2 zu § 330 c StGB angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Januar 1962 - 5 StR 541/61 - sowie schon RGSt 77, 301, 305 und RG HRR 1941 Nr. 915).
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