Rechtsprechung
| RG, 04.02.1944 - 1 D 405/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 311
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 20.03.1958 - 4 StR 18/58
Rechtsmittel
Es befindet sich aber in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, wenn es davon ausgeht, daß ein solches Verhältnis nicht nur auf ausdrücklichen Abmachungen zwischen den für die minderjährige Person Erziehungsberechtigten, sondern schon auf der tatsächlichen Gestaltung der Umstände beruhen kann, unter denen der Arbeitgeber und die minderjährige Person zusammenleben (vgl. RGSt 77, 311; BGHSt 1, 55; 1, 292).Denn auch dann bedurfte dieses Mädchen in dem vom Landgericht festgestellten Entwicklungsstand wegen ihrer Trennung vom Elternhaus noch eine Stütze und Leitung in ihrer Lebensführung (vgl. RGSt 77, 311), die ihr unter den gegebenen Verhältnissen nur die Eheleute W. geben konnten.
- BGH, 05.05.1953 - 2 StR 622/51
Rechtsmittel
Der Sinn der Neufassung des § 174 StGB ist es gerade, derartige Unterordnungsverhältnisse von geschlechtlichen Beweggründen und Beziehungen freizuhalten (RGSt 77, 311; BGHSt 1, 71). - BGH, 26.06.1951 - 2 StR 242/51
Rechtsmittel
Es genügt vielmehr auch die freiwillige tatsächliche Übernahme der Erziehung usw., vgl RGSt 77, 311, RG DR 1944, 767 Nr. 3. So ist es hier gewesen.
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