Rechtsprechung
| RG, 04.06.1943 - 5 D 153/43 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 77, 81
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers - …
An dieser Voraussetzung fehlt es, wenn der Täter die sexuelle Handlung so überraschend vornimmt, daß der Angegriffene einen Abwehrwillen nicht bilden konnte (BGH, Urteil vom 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; im Ergebnis ebenso RGSt 77, 81;… OLG Hamburg, JR 1950, 408 und die einhellige Meinung im Schrifttun: Horn in SK § 178 Rdn. 9;… Lackner, StGB 14. Aufl., § 178 Anm. 2a;… Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl., § 178 Rdn. 3;… Tröndle in Dreher/Tröndle, StGB 41. Aufl., § 178 Rdn. 7; Schmitt JuS 1970, 185). - BGH, 05.05.1970 - 1 StR 580/69
Sexuelle Nötigung - Körperkontakt - Jugendstrafe - Persönlichkeitsmangel - …
In der Rechtsprechung ist zwar für die Anwendung des § 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB seit langem das Erfordernis aufgestellt worden, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgegangen sein müsse (RGSt 63, 227; 77, 81 [82]; BGH, Urteil vom 7.10.1958 - 1 StR 282/58). - BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern, wegen versuchter …
Es handelte sich nicht lediglich um einen kurz dauernden Zugriff wie im Fall RGSt 77, 81 ff. Der Überfallenen gelang es erst "nach einiger Zeit", freizukommen (S. 5 UA).
- BGH, 07.10.1958 - 1 StR 282/58
Rechtsmittel
Der Tatbestand der gewaltsamen Vornahme unzüchtiger Handlungen setzt jedoch voraus, daß die Gewaltanwendung der unzüchtigen Handlung vorausgeht und diese erst ermöglicht (RGSt 63, 227; 77, 81; RG JW 1925, 2135 Nr. 4; 1929, 1015 Nr. 20; BGH 4 StR 37/56 vom 1. März 1956; 5 StR 78/56 vom 24. April 1956.; 5 StR 97/57 vom 28. Mai 1957). - BGH, 23.02.1956 - 3 StR 297/55
Rechtsmittel
Erst recht ist es denkbar, daß der Angeklagte das Verhalten der L. nur als nicht ernst gemeinte Ziererei auffaßte, da es sich nach den Urteilsgründen äußerlich sehr wenig als eine nicht ohne Anwendung körperlicher Kraft (RGSt 77, 81) zu beseitigende Abwehr zeigte. - BGH, 27.11.1952 - 3 StR 96/52
Rechtsmittel
Sollte sie wegen ihrer Überraschung nicht dazu gekommen sein, so könnte eine Gewalthandlung deshalb nicht angenommen worden (RGSt 77, 81).
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