Rechtsprechung
| RG, 23.06.1883 - 1208/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 9, 14
Wird zitiert von ...
- BGH, 19.12.1952 - 1 StR 589/52
Rechtsmittel
Den Grundsatz, dass auch das Urteil eines sachlich unzuständigen Gerichts klageverbrauchende Wirkung hat, hat das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung vertreten (u.a. RGSt 9, 14, 324; 56, 351; 70, 26, 30, 31); auch der in zahlreichen Entscheidungen wiederkehrende Satz, dass "der Grundsatz ne bis in idem soweit reicht, als bei der früheren Entscheidung die Befugnis des Gerichts zur Umgestaltung der Strafklage reichte", sollte entgegen der Meinung der Revision nicht besagen, dass das frühere Gericht zur Aburteilung der Straftat hätte sachlich zuständig sein müssen.
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