Rechtsprechung
| RG, 06.11.1883 - 2343/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 9, 362
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60
Vermögensschaden beim Betrug
Vielmehr kommt es darauf an, ob er aus dem Bestand seines Vermögens durch den Vertrag mehr weggibt als zurückerhält (RGSt 9, 362;… BGH Urt. vom 17. April 1958 - 5 StR 614/57). - BGH, 09.06.2004 - 5 StR 136/04
Zu den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Rabattbetrugs
Entscheidend ist für die Tatbestandserfüllung beim (Eingehungs-)Betrug nämlich, daß der Verfügende aus dem Bestand seines Vermögens aufgrund der Täuschung mehr weggibt als zurückerhält (BGHSt 16, 220, 223 im Anschluß an RGSt 9, 362). - OLG Stuttgart, 25.10.2006 - 2 Ss 475/06
Vermögensschaden beim Rabattbetrug
§ 263 StGB schützt nicht die Dispositionsfreiheit schlechthin vor beliebigen Täuschungen, sondern beschränkt sich auf die Fälle, in denen der Verfügende über den Wert der Gegenleistung getäuscht wird und daher irrtumsbedingt mehr aus dem Bestand seines Vermögens weggibt, als er zurückerhält (BGHSt 16, 220, 223 im Anschluss an RGSt 9, 362 f.).
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