Rechtsprechung
| RG, 10.01.1884 - 2782/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 9, 420
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 21.12.1983 - 2 StR 578/83
Frage der Identität der Tat bei Veränderung des Tatbildes zwischen Anklage und …
In ähnlicher Weise wurde die Nämlichkeit der Tat für noch gewahrt erachtet, wenn sich erwies, daß der Angeklagte anstelle des angenommenen ein anderes, auf dasselbe Tatobjekt zielendes Vermögensdelikt verübt hatte; die Richtung der Tat auf dasselbe Objekt galt der Rechtsprechung zumeist als gemeinsamer, die Identität der Tat begründender Nenner, der - als "wesentlich" bewertet - gegenüber nebensächlichen Abweichungen nach Tatzeit und Tatort den Ausschlag gab (RGRspr. 9, 722 f; RGSt 9, 420 f; 44, 116, 118; 55, 76, 78; BGHSt 13, 320, 322). - OLG Jena, 22.06.2006 - 1 Ss 232/04
Tat
Stellt sich in dieser Weise heraus, dass der später unterschlagene Tatgegenstand schon in der Absicht, ihn sich dem Werte nach anzueignen, durch Betrug erlangt wurde, so gehören beide Vorgänge zu dem das Vermögen des Tatopfers benachteiligenden Inbegriff von Einzeltatsachen, der den Gegenstand der Urteilsfindung bildet (vgl. RGSt 44, 116, 118; 9, 420, 421) . - BGH, 08.02.1963 - 4 StR 444/62
Rechtsmittel
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts wie auch der des Bundesgerichtshofs (vgl. u.a. RGSt 9, 420; 66, 19, 21; 70, 396, 398; 72, 339, 340; BGHSt 2, 371, 374 [BGH 27.05.1952 - 1 StR 160/52]; 13, 21, 25, 26 [BGH 24.02.1959 - 1 StR 29/59]; 320, 321 f; 15, 268) [BGH 07.12.1960 - 2 StR 508/60].
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