Rechtsprechung
| RG, 06.12.1928 - II 663/28 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 62, 398
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.06.1961 - I ZR 105/59
Fernsprechbuch
Bei seiner anschließenden Untersuchung, ob die Klaganträge auf eine Verletzung von Urheberrechten gestutzt werden könnten, äußert das Berufungsgericht rechtliche Bedenken gegen die Richtigkeit der Rechtsprechung der Strafsenate des Reichsgerichts, welche Fernsprechbücher als des Urheberschutzes fähige Schriftwerke anerkannt haben (vgl. DJZ 1909, 268; JW 1925, 2777; RGSt. 62, 398; ebenso RGZ 121, 357, 362 (passim)).Nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts sind die Tatbestandserfordernisse einer "freien Benutzung" nur dann erfüllt, wenn lediglich eine fremde Idee benutzt, ausgestaltet und verarbeitet, einem fremden Werk nur die Anregung entnommen, gleichzeitig aber auch ein auf eigener schaffender Tätigkeit beruhendes, sonach neues Werk geschaffen wird (vgl. RGSt 42, 84; RG in JW 1925, 2777; RGSt. 62, 398).
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