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Rechtsprechung
   RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1939,5
RG, 31.01.1939 - 1 D 947/38 (https://dejure.org/1939,5)
RG, Entscheidung vom 31.01.1939 - 1 D 947/38 (https://dejure.org/1939,5)
RG, Entscheidung vom 31. Januar 1939 - 1 D 947/38 (https://dejure.org/1939,5)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 73, 90
 
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Wird zitiert von ... (56)

  • BGH, 13.03.1958 - 4 StR 27/58
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  • BGH, 03.04.1957 - 4 StR 144/57
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  • BGH, 16.06.1954 - 4 StR 40/54

    Rechtsmittel

    Das Landgericht hat nur allgemein unter Verweisung auf die Entscheidung in RGSt 73, 90 hervorgehoben, der Angeklagte habe die unzüchtigen Handlungen "an einer Stelle vorgenommen, an der sie von unbestimmt vielen und unbestimmt welchen Personen jederzeit wahrgenommen werden können".

    Die Öffentlichkeit des Tatorts ist zur Verwirklichung des Tatbestandes des § 183 StGB nicht erforderlich (RGSt 73, 90; HRR 1939; 1380; 1940, 641).

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