Rechtsprechung
| RG, 16.04.1942 - 2 D 77/42 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 76, 118
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 06.11.1952 - 3 StR 59/50
Denunziation des Bruders wegen abfälliger Äusserungen über das …
Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon auszugehen sein, dass die vom Reichsgericht in seinem Urteil vom 16. April 1942 (RGSt 76, 118) begründete Auffassung noch als vertretbar bezeichnet werden kann. - BGH, 10.06.1952 - 2 StR 38/50
Denunziation eines Bekannten wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche …
Die Einweisung des v.Reichel in das Konzentrationslager Neuengamme wäre deshalb euch dann rechtswidrig gewesen, wenn die Gestapo gegen ihn wegen seiner "staatsfeindlichen Einstellung" die "Schutzhaft" als staatspolizeiliche Maßnahme hätte verhängen dürfen - strafbar (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO) war seine Äusserung nicht einmal bei Zugrundelegung des Begriffs der Ersatzöffentlichkeit, wie ihn das Reichsgericht (RGSt 76, 118) vom Reichskriegsgericht übernommen hatte -. - LG Kiel, 25.09.1950 - 2 Ks 9/49
Todesurteil und Hinrichtung eines Oberleutnants zur See wegen abfälliger …
Daraus, dass der Angeklagte sich dieser Rechtsprechung des Reichskriegsgerichts, der übrigens auch das Reichsgericht beigetreten ist (vgl. RG in DJ 1942 S.397, RGSt. 73, 90 und 385, RGSt. 76, 118), anschloss, kann ihm kein Vorwurf gemacht werden, denn jeder Richter, der der richtungweisenden Rechtsprechung der obersten Gerichte folgt, glaubt, gerade dadurch das Recht richtig anzuwenden und der Gerechtigkeit zu dienen.
- BGH, 16.01.1967 - AnwZ (B) 9/66
Rechtsmittel
Es braucht auch nicht dazu Stellung genommen zu werden, ob das Schwurgericht in seinem Urteil das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSStV zu weit ausgelegt (vgl. dazu RGSt 76, 118; BGHSt 3, 110, 116 [BGH 08.07.1952 - 1 StR 123/51]; 4, 66, 68) [BGH 06.11.1952 - 3 StR 59/50]und damit zu Unrecht den Tatbestand der Bestimmung als durch Tramm erfüllt angesehen hat. - BGH, 24.06.1952 - 2 StR 105/51 Die Einweisung des Theilheimer in das Konzentrationslager Auschwitz wäre deshalb auch dann rechtswidrig gewesen, wenn die Gestapo gegen ihn die "Schutzhaft" als staatspolizeiliche Maßnahme hätte verhängen dürfen - strafbar etwa nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO, war seine Äusserung nicht einmal bei Zugrundelegung des Begriffs der Ersatzöffentlichkeit, wie ihn das Reichsgericht (RGSt 76, 118) vom Reichskriegsgericht übernommen hatte -.
- BGH, 10.06.1952 - 2 StR 69/51
Rechtsmittel
Die Einweisung des Schriewer über das Arbeitslager Bremen-Farge in die Konzentrationslager Sachsenhausen, Mauthausen und Ebensee bei Wien wäre deshalb auch dann rechtswidrig gewesen, wenn die Gestapo gegen ihn wegen seiner "staatsfeindlichen Einstellung" die "Schutzhaft" als staatspolizeiliche Massnahme hätte verhängen dürfen strafbar (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 KSSVO) war seine Äusserung nicht einmal bei Zugrundelegung des Begriffs der Ersatzöffentlichkeit, wie ihn das Reichsgericht (RGSt 76, 118) vom Reichskriegsgericht übernommen hatte -. - LG Hamburg, 11.11.1952 - 16/52
Denunziation eines Bekannten wegen abfälliger Äusserungen über die deutsche …
Auch bei ausdehnender Auslegung des Begriffs der Öffentlichkeit, wie ihn das Reichsgericht (RGSt. 76, 118) vom Reichskriegsgericht übernommen hatte, handelte es sich aber bei der Bemerkung des Herrn von Reichel nicht um eine öffentliche Äusserung.
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