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   RG, 29.03.1922 - V 493/21   

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https://dejure.org/1922,187
RG, 29.03.1922 - V 493/21 (https://dejure.org/1922,187)
RG, Entscheidung vom 29.03.1922 - V 493/21 (https://dejure.org/1922,187)
RG, Entscheidung vom 29. März 1922 - V 493/21 (https://dejure.org/1922,187)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • RGZ 104, 236
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Leipzig, 22.10.2021 - 5 L 618/21

    Tunesien: Dublin Italien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80 Abs. 5

    Eine andere Betrachtung ist auch nicht im Hinblick auf die sog. Corona-Pandemie geboten, die derzeit noch immer nicht nur in Italien, sondern auch in Deutschland vorherrscht (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/lnfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Fallzahlen.html und als äu­ ßerer Umstand keine erkennbaren systemischen Mängel im Aufnahme- und Asylsystem Itali­ ens zu begründen vermag (vgl. VG Cottbus, Beschl. v. 11.6.2021 - 5 L 493/21.A-, juris Rn. 15 m. w. N.).

    Nach alldem liegen in Italien derzeit für die Vergleichsgruppe des Antragstellers keine syste­ mischen Mängel vor (vgl. ebenso VG Bremen, Beschl. v. 31.8.2021 - 6 V 721/21 -, juris; VG Berlin, Urt. v. 16.8.2021 - 3 1 K 575.17 A - J u r i s ; VG Augsburg, Gerichtsbescheid v. 16.8.2021 - Au 3 K 21.50069 -, juris; VG Trier, Urt. v. 25.6.2021 - 7 K 4017/20.TR, 8235547 -, juris; VG Cottbus, Beschl. v. 11.6.2021 - 5 L 493/21.A -, juris; VG Aachen, Urt. v. 10.11.2020 - 9 K 6001/17.A-, juris Rn. 31 ff. m. w. N.; VG Würzburg, G B v .

  • KG, 15.01.1985 - 1 W 475/84

    Formbedürftigkeit einer Abschluß- und Auflassungsvollmacht; Formerfordernis der

    Dies ist anzunehmen, wenn die Vollmacht entweder unwiderruflich oder zwar widerruflich ist, tatsächlich aber mit der Bevollmächtigung schon die gleiche Bindungswirkung eintreten sollte und nach der Vorstellung des Vollmachtgebers auch eingetreten ist, wie durch den Abschluß des formbedürftigen Hauptvertrages, die Vollmacht mithin den damit in Wahrheit bereits gewollten Grundstücksübertragungsvertrag lediglich verdeckt (RGZ 76, 182/184; 104, 236; BGH, DNotZ 1963, 672; WM 1965, 1006 = DNotZ 1966, 92; WM 197..4, 1229; OLG Stuttgart, Rpfleger 1981, 1451; OLG Frankfurt, Rpfleger 1979, 133; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1982, 2162; Haegele/Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 7. Aufl., 1983, Rdn. 1951; KEHE, aaO; vgl. auch KG, JW 1937, 471; Kanzleiter, DNotZ 1979, 687/688).

    So ist es in der Rspr. wiederholt als ausreichend für das Eingreifen der Formvorschrift angesehen worden, daß der Vollmachtgeber alles getan hat, was aus seiner Sicht zum Abschluß des Grundstücksvertrages erforderlich war (BGH, DNotZ 1966, 92 = WM 1965, 1006; WM 1974, 1229/1231; OLG Stuttgart, Rpfleger 1981, 145), wenn ein anderer ermächtigt worden ist, den Vertrag gemäß § 181 BGB abzuschließen und sich der Vollmachtgeber dadurch bereits rechtlich binden wollte (BGH, DNotZ 1963, 672), wenn die Vollmacht jedenfalls auch im Interesse des Vertragspartners oder eines in seinem Interesse handelnden Dritten erteilt worden ist (BGH, DNotZ 1965, 549/551), insbesondere, wenn es sich bei dem Vollmachtnehmer um eine gegenüber dem in Aussicht genommenen Vertragspartner weisungsgebundene oder sonst abhängige Person handelt (RGZ 76, 182/184; 104, 236; KEHE, aaO).

  • BGH, 22.04.1966 - V ZR 164/63

    Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung für eine in einer Vereinbarung

    Schließlich ergibt sich aus RGZ 104, 236, 237 nichts zugunsten der Revision.
  • BGH, 13.11.1964 - V ZR 179/62

    Rechtsmittel

    als sog. Vertreter mit gebundener Marschroute (Staudinger/Coing, BGB 11. Aufl. Vorbem. vor § 164 Randn. 27) dabei entsprechend dem vereinbarten Kaufvertragsentwurf gehandelt hat (RGZ 104, 236).
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