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   RG, 06.12.1924 - I 99/24   

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https://dejure.org/1924,189
RG, 06.12.1924 - I 99/24 (https://dejure.org/1924,189)
RG, Entscheidung vom 06.12.1924 - I 99/24 (https://dejure.org/1924,189)
RG, Entscheidung vom 06. Dezember 1924 - I 99/24 (https://dejure.org/1924,189)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Bedarf es, nachdem der ursprünglich geltend gemachte Schadensersatzanspruch durch Zwischenurteil dem Grunde nach rechtskräftig festgestellt ist, der nochmaligen Prüfung des Grundes insoweit, als die Klageforderung wegen der inzwischen eingetretenen Geldentwertung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwischenurteil; Unterspediteur; Zwischenspediteur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 109, 288
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 127/13

    Berufung im Rückgriffsprozess eines Transportversicherers gegen ein

    Dazu rechnet auch ein Schadensersatzanspruch, den der Beauftragte gegen einen Unterbeauftragten erlangt hat (vgl. RGZ 109, 288, 291 ff.).
  • BGH, 30.03.1988 - I ZR 40/86

    Verlagsverschulden; Haftung des Vertragsstrafeschuldners für Verschuldend es

    Es ist dabei im Einklang mit der Rechtsprechung davon ausgegangen, daß die unternehmerische Selbständigkeit des Verlages der Erfüllungsgehilfeneigenschaft nicht entgegensteht (RGZ 109, 288, 292; BGHZ 62, 119, 124; vgl. auch MünchKomm/Hanau, BGB, § 278 Rdn. 14 m.w.N. in Fn. 3 zu Rdn. 2) und daß diese Eigenschaft auch nicht dadurch in Frage gestellt wird, daß der Verlag sich vorliegend bei seinem Handeln nicht an eine Weisung der Beklagten gehalten hat (BGHZ 31, 358, 366).
  • OLG Stuttgart, 21.09.1995 - 14 U 32/95

    Anspruch auf Schadensersatz gegen einen Augenarzt wegen der Erblindung eines

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  • BGH, 12.06.1961 - III ZR 80/60

    Allg. Kriegsfolgengesetz. Grundurteil

    Das ergibt sich notwendig aus der Fassung des Gesetzes ("soweit" rechtskräftig festgestellt worden ist) und aus der vom Berufungsgericht mit Recht angestellten Erwägung, daß sich die Wirkung eines Grundurteils stets auf den zur Zeit des Urteilserlasses rechtshängigen Teil des Anspruchs beschränkt; wird der Anspruch später erweitert, so muß sein Grund insoweit von neuem geprüft und festgestellt werden, wobei etwaige neue Einwendungen in vollem Umfange zu berücksichtigen sind (RGZ 109, 288, 290; 112, 95, 97; 124, 131, 134).
  • BGH, 28.06.1962 - II ZR 96/60

    Empfangsspediteur als Zwischenspediteur

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  • RG, 23.12.1924 - II 422/24

    Geldentwertung und Rechtskraft

    Anderseits hat sich das Reichsgericht zunächst in vier Urteilen dahin ausgesprochen, daß die im Vorprozeß ergangene Entscheidung keine rechtskrafterzeugende Wirkung für den späteren "Aufwertungsprozeß" habe, und zwar der V. Senat am 23. September 1924 (V 622/23), der VI. Senat am 11. November 1924 (VI 115/24) und der I. Senat am 15. November 1924 (RGZ. Bd. 109 S. 195) sowie am 6. Dezember 1924 (I 99/24).
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