Rechtsprechung
RG, 25.06.1935 - II 264/34 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Über die Rechtslage im Fall der Nichtigkeit einer eingetragenen Genossenschaft m. beschr. H. vor und nach deren Löschung im Genossenschaftsregister. 2. Sind solchenfalls die bis zur Löschung von der Generalversammlung der Genossenschaft gefaßten Beschlüsse im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 148, 225
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 22.05.1958 - II ZR 316/56
Ausschließung eines Genossen
Das Berufungsgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß Satzungsbestimmungen über die Ausschließung von Genossen auslegungsfähig sind (RG JW 1932, 1010; RGZ 148, 225, 233/34; 163, 200, 205). - BGH, 09.02.1951 - I ZR 35/50
Rechtsmittel
Später ist jedoch in der reichsgerichtlichen Rechtsprechung mehrfach gesagt worden, das Reichsgericht neige neuerdings dazu, den Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichzustellen, ohne dass eine nähere Abgrenzung, die Allgemeingültigkeit beanspruchen könnte, gegeben wurde (RGZ 146, 133 [144]; 148, 225 [234]; 156, 120). - OLG Hamm, 01.04.2008 - 27 U 133/07
Gerichtliche Überprüfung der Wertung von Bezirksligaspielen als verloren als …
Eine sanktionierende Ordnungsmaßnahme des Verbandes setzt nach heute einhelliger Auffassung voraus, dass den Betroffenen ein Verschulden trifft (…Palandt/Heinrichs Rn. 14;… Müko/Reuter, BGB, 5. Aufl., § 25, Rn 46;… Staudinger/Weick, a.a.O., § 25, Rn. 39;… Fritzweiler/Pfister/Summerer, Sportrecht, 2. Aufl., 2. Teil, Rn. 262; OLG Frankfurt NJW-RR 1986, 133, 135; NJW-RR 2000, 1117, 1120; OLG Hamm NJW-RR 2002, 389, 390; RGZ 148, 225, 234; 163, 200, 206).
- OLG Frankfurt, 28.09.1989 - 6 U (Kart) 37/89
Austritt aus einer Funktaxendienst-Genossenschaft
Dabei bedurfte die Frage, ob die Grundsätze der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 148, 225, 231), nach der selbst bei Nichtigkeit der Satzung die Zahlungspflicht weiterbesteht, für alle Fälle der Nichtigkeit und damit auch auf den Streitfall anzuwenden sind, keiner abschließenden Beurteilung. - BGH, 27.01.1954 - VI ZR 174/52
Rechtsmittel
Das Reichsgericht hat bei der Anwendung des § 285 BGB den Rechtsirrtum in zunehmendem Maße dem tatsächlichen Irrtum gleichgestellt, allerdings durchweg betont, dass an die Entschuldbarkeit des Rechtsirrtums strenge Anforderungen gestellt werden müßten (RGZ 130, 275 [284]; 146, 133 [144]; 148, 225 [234]; 156, 113 [120]). - BGH, 08.05.1957 - V ZR 112/55
Rechtsmittel
Es neige vielmehr dazu, den Rechtsirrtum dem Tatsachenirrtum gleichzusetzen (RGZ 146, 133 [144]; 148, 225 [234]; 156, 113 [120]).