Rechtsprechung
RG, 20.03.1902 - Rep. VI. 409/01 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1902,239) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Ist zur Gültigkeit der sog. kumulativen Schuldübernahme die Schriftform erforderlich?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Form der sog. kumulativen Schuldübernahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 51, 120
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.07.2007 - II ZR 30/06
Haftung des organschaftlichen Vertreters einer GmbH aus einem zu Gunsten des …
Ebenso wie durch eine sicherungshalber abgegebene Patronatserklärung eine Gesamtschuld begründet wird (BGHZ 117, 127, 132 ff.), führt ein Schuldbeitritt zu einer Gesamtschuld, auch wenn der Beitretende ihn zu Sicherungszwecken erklärt und vollen Regress nehmen kann (h.A. seit RGZ 51, 120, 121, s. auch MünchKommBGB/Bydlinski aaO § 421 Rdn. 15, 35;… Erman/H. Ehmann, BGB 11. Aufl. § 421 Rdn. 47 jew.m.w.Nachw.). - BGH, 10.11.1959 - 1 StR 417/59
Rechtsmittel