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RG, 19.12.1923 - V 750/22 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Zur Frage der Zulässigkeit der Aufwertung einer Unterhaltsrente gegenüber dem Erwerber eines Grundstücks.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufwertung eines Unterhaltsanspruchs.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 107, 215
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07
Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid; …
Da die Wirksamkeit einer Schuldübernahme nach § 415 Abs. 1 Satz 1 BGB von der Genehmigung des Gläubigers abhängt, die auch durch schlüssiges Handeln etwa durch eine Klage des Gläubigers gegen den Übernehmer (RG, Urteil vom 19. Dezember 1923 V 750/22 RGZ 107, 215 ; BGH, Urteil vom 15. Januar 1975 VIII ZR 235/73 WM 1975, 331 ) oder wie hier durch einen gegen den Übernehmer gerichteten Leistungsbescheid erklärt werden kann, hat es die Behörde überdies in der Hand zu verhindern, dass durch einen Austausch des Schuldners Nachteile bei der Realisierung der Forderung entstehen. - OLG Brandenburg, 25.10.2006 - 3 U 144/05
Voraussetzungen für die Geltendmachung von Ansprüchen aus einem Mietvertrag; …
Die von den Beklagten zitierte Entscheidung RGZ 107, 215, 216 steht nicht im Widerspruch zu den in den späteren höchstrichterlichen und obergerichtlichen Entscheidungen betonten Grundsätzen. - OLG Düsseldorf, 30.04.1987 - 10 U 220/86
Verzug; Verzugseintritt; Verzugsausschluß; Zurückbehaltungsrecht; …
Denn die Kläger haben der in dieser Vereinbarung enthaltenen Vertrags- oder Schuldübernahme nachträglich zugestimmt, was in rechtswirksamer Weise auch stillschweigend möglich ist (so schon RGZ 107, 215, 216; ferner BGH WM 1975, 331, 332; NJW 1978, 2504, 2505; LM Nr. 16 zu § 581), ohne daß es der Einhaltung der Schriftform bedurft hätte (§ 182 Abs. 2 BGB).