Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   RG, 15.11.1920 - Rep. VI. 372/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,245
RG, 15.11.1920 - Rep. VI. 372/20 (https://dejure.org/1920,245)
RG, Entscheidung vom 15.11.1920 - Rep. VI. 372/20 (https://dejure.org/1920,245)
RG, Entscheidung vom 15. November 1920 - Rep. VI. 372/20 (https://dejure.org/1920,245)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1920,245) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • opinioiuris.de

    Ausschluss eines Leichenbestatters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Ausschluss eines Leichenbestatters von dem Gewerbe auf einem städtischen Friedhof durch eine Stadtgemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52

    Bestattungsunternehmer auf Friedhof

    Ebenso bestehe auch kein Recht auf einen Gemeingebrauch solchen Inhalts, wenn man einen Gemeingebrauch an Friedhöfen mit Forsthoff Lehrbuch 3. Aufl. S 301 und entgegen RGZ 100, 213 anerkennen wolle.

    Hiergegen beschränkt die Gewerbefreiheit als solche das Recht des Eigentümers eines Grundstücks nicht, von einer Betätigung auf dem Grundstück, demnach auch von einer Gewerbeausübung, Dritte auszuschliessen (RGZ 42, 51; 100, 213;… Jellinek, Verwaltungsrecht 3. Aufl. S 513).

    Einen unentziehbaren Besitzstand konnte die Beklagte infolge des entgegenstehenden Eigentums für ihre Gewerbeausübung auf dem Friedhof nicht erlangen (vgl. einerseits RGZ 100, 213 und denselben Fall betreffend RGZ Recht 1924, Nr. 537).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht RG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht