Rechtsprechung
| RG, 15.11.1920 - Rep. VI. 372/20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- opinioiuris.de
Ausschluss eines Leichenbestatters
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Ausschluss eines Leichenbestatters von dem Gewerbe auf einem städtischen Friedhof durch eine Stadtgemeinde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- RG, 15.11.1920 - Rep. VI. 372/20
- RG, 13.01.1921 - VI 372/20
Papierfundstellen
- RGZ 100, 213
Wird zitiert von ...
- BGH, 13.07.1954 - V ZR 166/52
Bestattungsunternehmer auf Friedhof
Ebenso bestehe auch kein Recht auf einen Gemeingebrauch solchen Inhalts, wenn man einen Gemeingebrauch an Friedhöfen mit Forsthoff Lehrbuch 3. Aufl. S 301 und entgegen RGZ 100, 213 anerkennen wolle.Hiergegen beschränkt die Gewerbefreiheit als solche das Recht des Eigentümers eines Grundstücks nicht, von einer Betätigung auf dem Grundstück, demnach auch von einer Gewerbeausübung, Dritte auszuschliessen (RGZ 42, 51; 100, 213;… Jellinek, Verwaltungsrecht 3. Aufl. S 513).
Einen unentziehbaren Besitzstand konnte die Beklagte infolge des entgegenstehenden Eigentums für ihre Gewerbeausübung auf dem Friedhof nicht erlangen (vgl. einerseits RGZ 100, 213 und denselben Fall betreffend RGZ Recht 1924, Nr. 537).
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