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Rechtsprechung
   RG, 06.07.1920 - Rep. II. 30/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,268
RG, 06.07.1920 - Rep. II. 30/20 (https://dejure.org/1920,268)
RG, Entscheidung vom 06.07.1920 - Rep. II. 30/20 (https://dejure.org/1920,268)
RG, Entscheidung vom 06. Juli 1920 - Rep. II. 30/20 (https://dejure.org/1920,268)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Grenzen der Zulässigkeit der Erteilung einer Lizenz am Warenzeichen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • RGZ 100, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Düsseldorf, 04.07.1995 - 4 O 211/95

    Lehre von der internationalen Erschöpfung ist seit Inkrafttreten des MarkenG …

    Sofern an der betreffenden Ware keine unautorisierten Veränderungen vorgenommen worden waren (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; 103, 359 - Singer; BGH GRUR 1990, 678 - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen), waren die Rechte aus einem Warenzeichen erschöpft, wenn der Zeicheninhaber oder ein mit seiner Zustimmung handelnder Dritter die mit dem schutzbeanspruchten Zeichen versehene Ware im Inland oder im Ausland in den Verkehr gebracht hatte (BGH GRUR 1964, 372 - Maja; 1973, 468 - Cinzano; 1984, 545 - Schamotte-Einsätze), weil - so der BGH - die Herkunftsfunktion des Warenzeichens seinem Inhaber mit Rücksicht auf die Bedürfnisse des Wirtschaftsverkehrs nicht die Befugnis verleihe, nach dem ersten Inverkehrbringen auch den weiteren Vertrieb solcher Waren für sich zu monopolisieren.
  • OLG Hamburg, 10.11.1993 - 3 U 10/93

    Zeichenrechtliche Unzulässigkeit des Einfärbens und Vertriebs von Markenjeans …

    Für derartige Veränderungen unter dem Schutz des Warenzeichens (…vgl. RGZ a.a.O. - Singer; RGZ 161, 29 - Zählerersatzteile) ist es gleichgültig, ob die Marke während der Bearbeitung der Ware an ihr verbleibt oder nachträglich wieder angebracht wird (vgl. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan); eine solche Veränderung ist zeichenverletzend, wenn dadurch die Eigenart der Ware berührt wird (BGHZ 41, 84 - Maja; BGH GRUR 1988, 213 - Griffwand m.w.N.;… BGH a.a.O. - Herstellerkennzeichen auf Unfallwagen).
  • BGH, 29.05.1963 - I ZR b 59/61

    Rechtsmittel

    Der in der Rechtsprechung (vgl. u.a. RGZ 100, 22 - Meißner Porzellan; RG GRUR 1935, 733, 757 - NSU) zur Benutzungserlaubnis entwickelte Rechtsgrundsatz, wonach die vertragliche Gestattung einer Zeichenbenutzung dann als nichtig anzusehen ist, wenn die Benutzung eine Täuschung der Allgemeinheit und eine Verkehrsverwirrung verursacht, ist jedoch auch auf derartige Vereinbarungen entsprechend anzuwenden.
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