Rechtsprechung
| RG, 17.02.1921 - VI 473/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Vorbeugende Unterlassungsklage; Zu § 824 BGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 335
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 26.10.1951 - I ZR 8/51
Constanze I
Das Berufungsgericht hat diese Äußerung durchaus zutreffend im Einklang mit den vom Reichsgericht in ständiger zivil- und straf*-rechtlicher Rechtsprechung für die Abgrenzung von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen aufgestellten Grundsätze als allgemein abfällige Wertkundgebungen gewürdigt, die nachprüfbare Handlungen der Beteiligten nicht zum Gegenstand haben (RGSt 41, 193; 55, 129 (131); 64, 10 (12); 68, 120; RGZ 101, 335 (338); RG JW 1928, 1745; OGHSt 2, 291 (310); HESt 1, 42 (45)).Eine Schmälerung des wirtschaftlichen Gewinnes, der Aussicht auf Erwerb, wurde nicht als ausreichend angesehen (RGZ 101, 335 (337); 102, 223 (225); 126, 93 (96)).
- BGH, 28.01.1957 - III ZR 141/55
Umfang des Gemeingebrauchs an öffentlichen Straßen; Eingriff in einen …
- BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79
Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer
Dort ist allgemein anerkannt, daß sicher bevorstehende Störungen wie der Eingriff selbst zu behandeln sind, denn es wird als nicht sinnvoll und unbefriedigend angesehen, den Rechtsschutz erst bei vollständiger Verwirklichung des Eingriffs einsetzen zu lassen (vgl. RGZ 101, 335, 340; RG JW 1931, 1191, 1192;… Palandt/Bassenge, BGB 40. Aufl. § 1004 Anm. 2 b;… Soergel/Siebert/Mühl, BGB 10. Aufl. § 1004 Rdn. 6).
- BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66
Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern
Schon in dem damaligen Urteil war aber unter Hinweis auf die ständige höchstrichterliche Rechtsprechung auch des Reichsgerichts (RGZ 101, 335, 340; GRUR 1930, 1197, 1199) ausdrücklich hervorgehoben worden, daß eine Unterlassungsklage nicht erst dann in Betracht kommt, wenn die schädigende Wirkung bereits klar zutage getreten ist, daß vielmehr einer wirklich drohenden Gefahr bereits vorbeugend begegnet werden muß. - OLG Düsseldorf, 05.11.1987 - 10 U 25/87
Unterlassungsanspruch; Sittenwidrige Verletzungshandlung; Prozeßgegner; …
Nach allgemeiner Auffassung braucht die Verletzungshandlung beim sogenannten quasinegatorischen Unterlassungsanspruch nicht schuldhaft geschehen zu sein (RGZ 101, 335 f. (340); BGH, NJW 1951, 843 und ständig;… Medicus, BGB, 11. Aufl. (1983), Rdnr. 628 a. E.). - OLG Hamburg, 17.12.1959 - 3 U 141/59 Voraussetzung hierfür ist aber, daß ein widerrechtlicher Eingriff in die Rechtssphäre der Klägerin unmittelbar bevorsteht, insbesondere also bei Wiederholung eines derartigen Eingriffs (vgl. RGZ 101, 335; BGHZ 2, 394; BGH in GRUR 56, 223).
- BGH, 13.10.1964 - VII ZR 167/63
Rechtsmittel
Das Berufungsgericht verkennt bei seiner gegenteiligen Auffassung, es handele sich um eine Tatsachenbehauptung daß unsubstantiierte Urteile über den Wert gewerblicher Leistungen wegen des starken Einschlages subjektiver Momente in der Regel einer beweismäßigen Nachprüfung nicht zugänglich sind (vgl. auch RGZ 101, 335 [338]; 154, 117 [125]; JW 1933, 2045, Helle: Der Schutz der persönlichen Ehre und des Wirtschaftlichen Rufs im Privatrecht S. 30 ff).
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