Rechtsprechung
| RG, 18.03.1921 - III 362/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Kriegsverträge; Abgeltungsordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 101, 423
Wird zitiert von ...
- BGH, 23.11.1951 - V ZR 89/50
Rechtsweg für Ansprüche aus Reichsleistungsgesetz
Ebenso wie der Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges als prozessuale Vorschrift vom Augenblick des Inkrafttretens an auch für bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten gilt (RGZ 101, 423 [426]; 146, 244 [245 f]), muss auch die Zulassung des ordentlichen Rechtsweges unmittelbare Wirkung haben, sofern im Zeitpunkte der Zulassung ein nunmehr vor dem ordentlichen Gericht auszutragender Streit schwebt.
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