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Rechtsprechung
   RG, 14.12.1920 - II 267/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1920,154
RG, 14.12.1920 - II 267/20 (https://dejure.org/1920,154)
RG, Entscheidung vom 14.12.1920 - II 267/20 (https://dejure.org/1920,154)
RG, Entscheidung vom 14. Dezember 1920 - II 267/20 (https://dejure.org/1920,154)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    "Dritter" in § 123 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Makler als Dritter, Anfechtung des Hauptvertrages wegen arglistiger Täuschung

Papierfundstellen

  • RGZ 101, 97
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 06.07.1978 - III ZR 63/76

    Anfechtung eines Vertrages wegen arglistiger Täuschung - Abschluss eines …

    Nicht jedem, der am Zustandekommen eines Geschäfts mitgewirkt hat, fehlt die Eigenschaft eines Dritten, so nicht dem nur mit der Ermittlung eines Vertragspartners beauftragten Makler (vgl. RGZ 101, 97;… a.A. Flume, Allgemeiner Teil 2. Band, Das Rechtsgeschäft 2. Aufl. § 29, 3).
  • BGH, 20.02.1967 - III ZR 40/66

    Finanzierter Abzahlungskauf. Anfechtung durch Käufer

    Wenn auch im allgemeinen Personen, die aufgrund eines Auftragsverhältnisses ohne Abschlußvollmacht in irgendeiner Weise am Abschluß des Geschäftes beteiligt sind, den Parteivertretern nicht gleichgestellt werden können (vgl. insbesondere RGZ 101, 97, 98 f.), also grundsätzlich als Dritte im Sinne des § 123 Abs. 2 BGB anzusehen sind, so ergibt sich beim finanzierten Abzahlungskauf eine andere Rechtslage aus der Erfahrungstatsache, daß bei diesen Geschäften normalerweise geschäftlich unerfahrene Käuferschichten - mögen sie selbst einem gehobenen Bildungsgrad und Stand angehören - beteiligt sind, die die Vertragsformulare nur flüchtig lesen und sich folglich gar nicht bewußt werden, daß sich der Darlehensantrag überhaupt an einen dritten Vertragspartner richtet oder zumindest bei dieser Handhabung in dem Verkäufer zugleich einen Vertreter oder doch Beauftragten des Darlehensgebers, jedenfalls eine Person seines Vertrauens sehen.
  • BGH, 08.02.1956 - IV ZR 282/55

    Arglistige Täuschung bei Kaufkredit

    § 123 Abs. 2 BGB ist nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts jedoch nicht anzuwenden, wenn jemand getäuscht hat, der nur beauftragt war, den Vertragsschluß in sonstiger Weise vorzubereiten, etwa auch den Vertragspartner erst zu ermitteln und den Vertragsschluß als Makler zu vermitteln (RGZ 72, 133 [138]; 101, 97 [98 f]; beide unter Bezugnahme auf das RG-Urteil vom 26. Januar 1909 II 337/08 = RG Warn 1909 Nr. 178; RG HRR 1929 Nr. 595;… BGB RGRK a.a.O.).
  • BGH, 06.12.1991 - V ZR 310/89

    Vertragsverletzung - Pflichtwidrige Geschäftsbesorgung - PVV - PFV - …

    1964, 853 (854); zur Ausnahme bei Franchising vgl. BGH, WM 1978, 245 (246); gegen die Anwendung von § 123 II BGB bei Täuschung eines Maklers RGZ 101, 97 (98 f.); BGHZ 33, 302 (309) = NJW 1961, 164 = LM § 276 (Cc) BGB Nr. 15; Kramer, in: MünchKomm, 2. Aufl., § 123 Rdnr. 19).
  • OLG Hamm, 22.08.2000 - 34 U 133/98

    Zur Zurechnung des Verschuldens von eingeschalteten Gesellschaften und Personen, …

    Hiervon ausgehend hat die Rechtsprechung den Makler nicht generell als Erfüllungsgehilfen seines Vertragspartners betrachtet (RGZ 101, 97, 99; BGHZ 33, 302, 309; BGH WM 1964, 853, 854).
  • OLG Koblenz, 23.01.1992 - 5 U 901/91

    Anspruch auf Schadensersatz ; Wirksamer Ausschluss einer Gewährleistung ; …

    Der Makler ist in aller Regel nicht Verhandlungsgehilfe, sondern Dritter, wenn er nicht mit Abschlußvollmacht ausgestattet ist (RGZ 101, 97, 98).
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