Rechtsprechung
| RG, 31.05.1921 - VI 72/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Tumultschaden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 102, 339
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88
Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische …
Zu diesen Erkenntnisquellen gehören auch Zeitungs-, Rundfunk- oder Fernsehberichte (vgl. Stein/Jonas, ZPO , 1972, § 291 Anm. I 1; RGZ 102, 339 >343 f.<). - BGH, 31.01.2024 - VII ZB 57/21
Offenkundigkeit einer Rechtsnachfolge bei deren Bekanntmachung im Staatsanzeiger …
So stellte bereits nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts eine allgemein anerkannte Tageszeitung eine Informationsquelle für allgemeinkundige Tatsachen dar (RG, Urteil vom 31. Mai 1921 - VI 72/21, RGZ 102, 339, 343 f.). - LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
Veranlassung der Tochtergesellschaft zur Herbeiführung der Zustimmung zur …
Insoweit ist anerkannt, dass, soweit nicht - was hier aber nicht der Fall ist - ausnahmsweise eine gesetzliche Inbezugnahme erfolgt, die für Verjährungsfristen geltenden Vorschriften auf gesetzliche Ausschlussfristen grundsätzlich unanwendbar sind, da es sich nach Gegenstand und Wirkung um völlig verschiedene Rechtsinstitute handelt ( RGZ 102, 339, 341; 158, 137, 140; BGHZ 33, 360, 363; BGHZ 98, 295, 298; Staudinger/Peters (2001) Vor § 194 a.F. RdNr. 15; RGRK/Johannsen Vor § 194 a.F. RdNr. 7).
- OLG Dresden, 07.06.2002 - 3 U 589/02
Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG und Rechtsfolgen einer Fristversäumung: …
Er hat beim Landgericht zuletzt beantragt, die Beklagte zur Zahlung von DM 117.300,00 zu verurteilen (vgl. zu alldem insbesondere BGHZ 35, 374, 377 [BGH 21.09.1961 - III ZR 120/60]; RGZ 102, 339, 340; OLG Nürnberg, NJW 1965, 588, 589 [OLG Nürnberg 23.06.1964 - 2 U 25/64]; OLG Saarbrücken, VersR 1997, 434, 435) [OLG Saarbrücken 15.03.1995 - 5 U 36/92]. - BGH, 24.10.1960 - III ZR 132/59
Rechtsnatur der Frist zur Erhebung der Klage
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.04.1952 - V ZR 24/51
Rechtsmittel
Dass eine Tatsache durch öffentliche Bekanntmachung offenkundig geworden ist, erübrigt den Beweis (§ 291 ZPO; vgl. RGZ 102, 339 [342]), enthebt aber die Parteien nicht der Notwendigkeit, sie im Rechtsstreit vorzutragen und sich darauf zu beziehen.
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