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Rechtsprechung
   RG, 25.10.1921 - Rep. III. 378/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1921,269
RG, 25.10.1921 - Rep. III. 378/21 (https://dejure.org/1921,269)
RG, Entscheidung vom 25.10.1921 - Rep. III. 378/21 (https://dejure.org/1921,269)
RG, Entscheidung vom 25. Oktober 1921 - Rep. III. 378/21 (https://dejure.org/1921,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Samenhandel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 103, 77
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66

    Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden

    Deshalb sind die Eigenschaften des Saatgutes einer bestimmten Sorte als verkehrsüblich zugesichert angesehen worden (vgl. hierzu RGZ 103, 77 f und RG Recht 1927 Nr. 1977; EGH Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = Betrieb 1954, 928 (die Warenbezeichnung Pfefferminzöl soll verkehrsüblich die Zusicherung reinen Öls enthalten)).
  • BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53

    Rechtsmittel

    Mit Recht macht die Revision geltend, daß die Zusicherung einer Eigenschaft auch stillschweigend abgegeben werden könne (RGZ 103, 77 [78]; 114, 239 [240]).

    Unter Umständen kann die Verwendung des bloßen Warennamens als Zusicherung der dieser Ware innewohnenden Eigenschaften angesehen werden (…vgl. RGRKomm BGB 10. Aufl. Anm. III 5 b zu § 459; RGZ 103, 77, andererseits RG in JW 1920, 831).

  • BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 126/65

    Sommerweizen - Winterweizen - Gattungskauf, §§ 480, 477 BGB <Fassung bis …

    Schon das Reichsgericht hat in RGZ 103, 77 ausgeführt, daß Sommerweizen eine ganz andere Ware ist als Winterweizen.
  • BGH, 14.10.1952 - I ZR 20/52

    Rechtsmittel

    So hat das Reichsgericht in der Erklärung, Sommersaatgetreidesamen verkaufen zu wollen, mit Recht die Zusicherung der Eigenschaft des Samens als Sommersaat gefunden (RGZ 103, 77).
  • BGH, 12.12.1958 - VIII ZR 175/57
    Nur ganz ausnahmsweise liegt in der bloßen Warenbezeichnung die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft (BGH Urt. I ZR 20/52 von 14.10.1952, BB 1952 903, in LM BGB § 639 Nr. 1 insoweit nicht abgedruckt; RGZ 103, 77).
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