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| RG, 25.10.1921 - Rep. III. 378/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Samenhandel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 77
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 25.09.1968 - VIII ZR 108/66
Zur Haftung des Zwischenhändlers für Folgeschäden
Deshalb sind die Eigenschaften des Saatgutes einer bestimmten Sorte als verkehrsüblich zugesichert angesehen worden (vgl. hierzu RGZ 103, 77 f und RG Recht 1927 Nr. 1977; EGH Urteil vom 17. September 1954 - I ZR 62/53 = Betrieb 1954, 928 (die Warenbezeichnung Pfefferminzöl soll verkehrsüblich die Zusicherung reinen Öls enthalten)). - BGH, 17.09.1954 - I ZR 62/53
Rechtsmittel
Mit Recht macht die Revision geltend, daß die Zusicherung einer Eigenschaft auch stillschweigend abgegeben werden könne (RGZ 103, 77 [78]; 114, 239 [240]).Unter Umständen kann die Verwendung des bloßen Warennamens als Zusicherung der dieser Ware innewohnenden Eigenschaften angesehen werden (…vgl. RGRKomm BGB 10. Aufl. Anm. III 5 b zu § 459; RGZ 103, 77, andererseits RG in JW 1920, 831).
- BGH, 20.11.1967 - VIII ZR 126/65
Sommerweizen - Winterweizen - Gattungskauf, §§ 480, 477 BGB <Fassung bis …
Schon das Reichsgericht hat in RGZ 103, 77 ausgeführt, daß Sommerweizen eine ganz andere Ware ist als Winterweizen. - BGH, 14.10.1952 - I ZR 20/52
Rechtsmittel
So hat das Reichsgericht in der Erklärung, Sommersaatgetreidesamen verkaufen zu wollen, mit Recht die Zusicherung der Eigenschaft des Samens als Sommersaat gefunden (RGZ 103, 77). - BGH, 12.12.1958 - VIII ZR 175/57 Nur ganz ausnahmsweise liegt in der bloßen Warenbezeichnung die Zusicherung einer bestimmten Eigenschaft (BGH Urt. I ZR 20/52 von 14.10.1952, BB 1952 903, in LM BGB § 639 Nr. 1 insoweit nicht abgedruckt; RGZ 103, 77).
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