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| RG, 26.10.1921 - Rep. I. 123/21 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Spedition; Beschränkung der Haftpflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 103, 82
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 06.03.1956 - I ZR 154/54
Haftungsbegrenzung des Spediteurs
Dazu führt das Berufungsgericht unter Hinweis auf RGZ 135, 174 zutreffend aus, daß die Rechtsgültigkeit der in § 54 Abs. a Ziff 2 der ADSp enthaltenen, auch die durch leitende Angestellte oder den Spediteur selbst angerichteten Schäden (abgesehen von der Haftung für Vorsatz - § 276 Abs. 2 BGB -) betreffenden Haftungsbegrenzung nach Einführung der Speditionsversicherung und nach der auf Grund gemeinsamer Verhandlungen und Vereinbarung der maßgeblichen Vertreter des Speditionsgewerbes und der Auftraggeberverbände zustandegekommenen Neufassung der ADSp vom 7. Juli 1927 und 1. Juli 1930 (jetzige Fassung vom 1. Juli 1951) aus dem Gesichtspunkte des früher angenommenen Mißbrauchs der Machtstellung der Spediteure, (RGZ 102, 396 [397]; 103, 82 [84]; 106, 386 [388]; JW 1922, 1533) an und für sich nicht mehr anzuzweifeln sei. - OLG Koblenz, 28.09.1999 - 1 U 1044/96
Verpflichtung eines Energieversorgungsunternehmens zur Abnahme der von einer …
Unzulässig und mit dem Kontrahierungszwang in § 2 StromEG unvereinbar wäre es nur, wenn das Energieversorgungsunternehmen eine Vertragsdurchführung schlechthin verweigern oder einen Vertragsschluss von unbilligen oder unzumutbaren Voraussetzungen abhängig machen würde (vgl. RGZ 103, 82; RGZ 106, 386; 132, 273).
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